Justizministerin Petra Berg und Staatssekretär Dr. Jens Diener werden aus Anlass ihres Amtsantritts in den kommenden Wochen sämtliche Gerichte und Behörden der saarländischen Justiz bereisen. Am heutigen Freitag fand der Antrittsbesuch beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes und beim Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis statt. Neben einem Austausch mit dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Michael Bitz und der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Astrid Haas suchten Ministerin Berg und Staatssekretär Dr. Diener vor Ort auch den Kontakt zu den örtlichen Personalvertretungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und gewannen so einen persönlichen Einblick in deren Aufgaben und Arbeitsalltag. 

Justizministerin Petra Berg: „Eine unabhängige richterliche Kontrolle der öffentlichen Verwaltung ist ein fundamentaler Bestandteil unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats. Dabei deckt die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine vielfältige thematische Bandbreite in unterschiedlichsten Lebensbereichen der Menschen ab, die hier in unserem Land leben. Zu nennen sind beispielsweise die Verfahren aus dem Asyl- oder dem öffentlichen Baurecht, aber in den vergangenen Jahren der Pandemie auch aus dem Bereich des Infektionsschutzrechts, in denen die Verwaltungsgerichtsbarkeit in besonderer Weise berufen war, staatliches Handeln im Spannungsfeld zwischen Schutz von Leben und Gesundheit einerseits und Wahrung bürgerlicher Freiheiten andererseits zu kontrollieren.“

Hintergrund:

Im Saarland existiert jeweils ein Verwaltungs- und ein Oberverwaltungsgericht. Seit 2005 befinden sich die beiden Gerichte an einem gemeinsamen Standort in der Kaiser-Wilhelm-Straße in Saarlouis. Beim Verwaltungsgericht sind aktuell 17 Richterinnen und Richter tätig, beim Oberverwaltungsgericht 6 Richterinnen und Richter.

Die Verwaltungsgerichte sind nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) für die öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zuständig, sofern diese nicht ausdrücklich anderen Gerichtsbarkeiten zugewiesen sind (z.B. im Sozial- und Steuerrecht). Die betrifft vor allem Verfahren, die das Verhältnis zwischen Bürger und Staat betreffen, wie etwa die Bereiche des Asyl- und Ausländerrechts, des Baurechts, des Beamtenrechts, des Gewerberechts, des Polizeirechts, des Schulrechts und des Versammlungsrechts.

Das Verwaltungsgericht entscheidet innerhalb seiner Zuständigkeit im ersten Rechtszug grundsätzlich über alle Streitigkeiten, für die der Verwaltungsrechtsweg offensteht (§ 45 VwGO). Das Oberverwaltungsgericht nimmt in einem dreistufigen Aufbau der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als oberstem Gericht des Verwaltungsrechtswegs in erster Linie die Funktion eines Rechtsmittelgerichts zur Überprüfung erstinstanzlicher Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in Beschwerde- oder Berufungsverfahren wahr. Weiterhin ist es für Normenkontrollverfahren und für besonders bestimmte Verfahren (§ 48 VwGO) erstinstanzlich zuständig.

Foto (v.l.n.r.): Richter am Oberlandesgericht Dr. Stefan Weiland (Ministerium der Justiz), Geschäftsleiter JOAR Harry Moser, Staatssekretär Dr. Jens Diener, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Thomas Rech, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Michael Bitz, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Astrid Haas, Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Ursula Freichel, Justizministerin Petra Berg.

Quelle: Ministerium der Justiz des Saarlandes, Pressemitteilung vom 21. Mai 2022

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