08:30 Uhr: Treffen der Deutschsprachigen Innenminister

Die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, wird sich am 23. und 24. Mai 2022 mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen aus Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und der Schweiz zu politischen Beratungen in der Villa Rothschild in Königstein treffen. Gegenstand der Beratungen werden unter anderem folgende Themen sein:

  • Krisenmanagement
  • Resilienz der Demokratien
  • Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit

09:30 Uhr: OLG Dresden – Beginn Staatsschutzverfahren gegen Alexander S. wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz

Der Generalbundesanwalt legt dem Angeklagten zur Last, versucht zu haben, die Herstellung chemischer Waffen zu fördern und damit gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben, indem er die Lieferung eines hierfür nutzbaren Ausrüstungsgegenstands von einem chinesischen Hersteller nach Russland vermittelt habe. Darüber hinaus habe er in zehn Fällen Waren ohne die hierfür erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgeführt und dabei gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen. In einem weiteren Fall habe er gegen ein Verkaufsverbot verstoßen und dabei für den Geheimdienst einer fremden Macht gehandelt. Der Angeklagte ist alleiniger Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft in Sachsen. Seit 2017 soll er über ein in Russland ansässiges Unternehmen, das von einem russischen Geheimdienst gelenkt worden sein soll, Güter im Wert von ca. 1 Million Euro veräußert haben. Dabei habe er gewusst, dass es sich um sowohl im zivilen wie militärischen Bereich nutzbare Güter handelte, die für die Entwicklung von sog. ABC-Waffen oder Flugkörpern für solche Waffen verwendet werden könnten und die daher nur mit Genehmigung des BAFA hätten ausgeführt werden dürfen. Zur Verschleierung der tatsächlichen Bestimmung habe er unverfängliche Empfänger angegeben.

10:00 Uhr: OVG Saarland – Verhandlungstermin „Corona-Maßnahmen“

Die Antragstellerin betreibt ein Kosmetik-Studio im Saarland. Ihr Normenkontrollantrag richtet sich gegen verschiedene Regelungen der bis zum 15.11.2020 befristeten Ver­ordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) vom 30.10.2020; konkret gegen die Einschrän­kungen in § 2 VO-CP (Maskenpflicht), § 3 VO-CP (Kontaktnachver­folgung), § 6 VO-CP (Kontaktbeschränkungen) und § 7 Abs. 4 VO-CP (Betriebsuntersa­gung für die Erbringung körpernaher Dienstleistungen).

11:00 Uhr: OVG Saarland – Verhandlungstermin „Corona Maßnahmen“

Die Antragstellerin in beiden Verfahren betreibt im Saarland eine Prostitutionsstätte nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Sie wandte sich im Jahre 2020 mit zwei Normenkontrollanträgen gegen von der Saarländischen Landesregierung im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordnete Einschränkungen des Betriebs. Dabei ging es zum einen um das generelle Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen und der Ausübung eines Prostitutionsgewerbes im Mai 2020 (Verfahren 2 C 200/20) beziehungsweise um Verpflichtungen zur Kontaktnachverfolgung und Identitätsfeststellung bei Besucherinnen und Besuchern des Betriebs im Rahmen eines Schutz- und Hygienekonzepts im Oktober 2020 (Verfahren 2 C 287/20). Nachdem die einschlägigen Vorschriften zwischenzeitlich außer Kraft getreten sind, begehrt die Antragstellerin nun die Feststellung, dass die damals getroffenen Maßnahmen unverhältnismäßig waren.

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