Etwa 66 Millionen Menschen in Deutschland nutzen soziale Medien. Allein zwischen 2020 und 2021 ist die Zahl um 7,7 Millionen gestiegen. Zugleich haben Hass und Hetze im Netz ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram und Twitter sind Teil unseres täglichen Lebens. Viele nutzen diese Plattformen gerne. Gleichzeitig hat sich im Internet etwas zusammengebraut, das eine Gefahr für unser Land ist. Hass und Hetze vergiften das gesellschaftliche Klima, bedrohen die Meinungsfreiheit und gefährden die Demokratie. Aus Worten in sozialen Netzwerken können zudem Taten werden. Deshalb wollen wir auch die Betreiber der Plattformen stärker in die Pflicht nehmen. Bußgelder können die Tech-Giganten häufig aus der Portokasse zahlen. Wer Todesdrohungen oder Terror-Ankündigungen trotz Kenntnis nicht zeitnah löscht oder sperrt, muss nach dem Willen Bayerns strafrechtliche Konsequenzen fürchten.“

Mit dem zum 3. April 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität sind vielfältige Neuerungen in Kraft getreten, die das strafrechtliche Vorgehen gegen Täter von Hasskriminalität verbessern. Minister Eisenreich: „Der Bund hat hier wichtige bayerische Forderungen aufgegriffen. Diese Maßnahmen setzen bislang im Schwerpunkt bei den unmittelbaren Tätern von Hate Speech an. Inwieweit sich die Betreiber von sozialen Netzwerken selbst strafbar machen, wenn sie von strafbaren Inhalten Kenntnis haben und diese nicht zeitnah löschen, ist bislang rechtlich nicht geklärt.“

Bayern bringt dazu einen Antrag bei der 93. Justizministerkonferenz
(1./2. Juni)
ein. Eisenreich: „Plattformen müssen ihrer Verantwortung stärker gerecht werden. Denn sie schaffen und kontrollieren die Kommunikationsräume, aus denen heraus Nutzer – teils anonym – strafbare Handlungen begehen. Die Betreiber verdienen mit ihrer Tätigkeit viel Geld – sehr viel Geld. Die negativen Folgen und die Kosten müssen aber hauptsächlich Staat und Gesellschaft tragen. Es geht nicht, dass Gewinne privatisiert, aber Probleme für Demokratie und Rechtsstaat sozialisiert werden. Wir fordern den Bundesjustizminister nun auf, sich dieser wichtigen Thematik anzunehmen und strafrechtliche Handlungsmöglichkeiten zu prüfen.“ Bayern setzt sich deshalb für gesetzliche Änderungen ein, um Betreiber von Plattformen, die strafbare Inhalte trotz Kenntnis nicht zeitnah löschen, strafrechtlich zur Verantwortung ziehen zu können.

Eisenreich abschließend: „Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt. Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind typische Straftatbestände von Hate Speech. Wer die Meinungsfreiheit und die Demokratie schützen will, muss Hass im Netz konsequent bekämpfen. Außerdem müssen Auskunftsersuchen unserer Strafverfolgungsbehörden von den sozialen Netzwerken ohne Wenn und Aber beantwortet werden.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 28. Mai 2022

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