Ministerin der Justiz Petra Berg hat heute drei ehrenamtliche Richter der Finanzgerichtsbarkeit für ihre langjährige Tätigkeit geehrt. Die Ehrung fand anlässlich des Festaktes zum 75-jährigen Jubiläum der saarländischen Finanzgerichtsbarkeit statt. Dem von der Präsidentin des Finanzgerichts des Saarlandes Dr. Anke Morsch ausgerichteten Festakt wohnten über 120 geladene Gäste bei. Zu Ihnen zählten unter anderem die Ministerpräsidentin des Saarlandes Anke Rehlinger und der Präsident des Bundesfinanzhofes Dr. Hans-Josef Thesling, die beide der saarländischen Finanzgerichtsbarkeit ihre Glückwünsche zum Jubiläum überbrachten. Musikalisch begleitet wurde die Veranstaltung von dem Orchestre Symphonique SaarLorraine.

Als langjährige ehrenamtliche Richter wurden geehrt:

  • Herr Hans-Joachim Blau, seit 1966 als ehrenamtlicher Richter tätig,
  • Herr Wilhelm Offermanns, seit 1990 als ehrenamtlicher Richter tätig,
  • Herr Oswald Bubel, seit 1994 als ehrenamtlicher Richter tätig,

Justizministerin Petra Berg: „Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Finanzgerichtsbarkeit bereichern durch ihre Lebenserfahrung, ihr Fachwissen aus ihrem beruflichen Umfeld und die Betrachtung des Rechtsfalls aus einer anderen Perspektive die Rechtsprechung. Damit nehmen sie in unserem demokratischen Rechtsstaat eine bedeutende Aufgabe wahr.

Herr Hans-Joachim Blau, Herr Wilhelm Offermanns und Herr Oswald Bubel können auf insgesamt 116 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit in der Finanzgerichtsbarkeit zurückblicken. Es ist mir eine Freude, mich bei drei verdienten ehrenamtlichen Richtern für ihre langjährige Tätigkeit in der saarländischen Justiz und ihren Einsatz für unseren Rechtsstaat zu bedanken.“

Hintergrund:

Nach den Vorgaben der Finanzgerichtsordnung entscheiden die Senate bei den Finanzgerichten, soweit nicht ein Einzelrichter zur Entscheidung berufen ist, unter Mitwirkung von zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern, denen ein gleichwertiges Stimmrecht wie den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern zusteht. 

Als Voraussetzungen für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter bestimmt das Gesetz die deutsche Staatsbürgerschaft. Weiterhin soll das 25. Lebensjahr vollendet sein und der Wohnsitz oder die gewerbliche oder berufliche Niederlassung innerhalb des Gerichtsbezirks liegen.

Die Anzahl der ehrenamtlichen Richter legt jedes Finanzgericht eigenständig fest. Die Wahl erfolgt durch einen Wahlausschuss. Dieser setzt sich zusammen aus der Präsidentin oder dem Präsidenten des Finanzgerichts, einem von der zuständigen Oberfinanzdirektion zu bestimmenden Beamten oder einer Beamtin der Landesfinanzverwaltung und sieben vom Landtag gewählten Vertrauensleuten. Die Vorschlagsliste wird nach Anhörung durch die Berufsvertretungen von der Behördenleitung des Finanzgerichts aufgestellt.

Quelle: Ministerium der Justiz des Saarlandes, Pressemitteilung vom 30. Mai 2022

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