Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Mayen im Ruhestand

Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Barbara Mayen wird mit Ablauf des 31. Mai 2022 in den Ruhestand treten.

Frau Mayen wurde am 3. Juli 1956 in Bamberg geboren. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Juni 1986 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Während der Proberichterzeit war sie bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Bonn tätig. Bei dem Landgericht Bonn wurde sie im Juli 1989 zur Richterin am Landgericht ernannt. In der Zeit von November 1993 bis Oktober 1996 war Frau Mayen als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Verlauf dieser Abordnung wurde sie im September 1996 zur Richterin am Oberlandesgericht befördert. Am Oberlandesgericht Köln war sie von November 1996 bis Juli 1999 in verschiedenen Zivilsenaten und anteilig in der Verwaltungsabteilung tätig. Hieran schloss sich eine weitere Abordnung an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen an.

Am 1. November 2001 wurde Frau Mayen zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte über zehn Jahre zunächst dem für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständigen XI. Zivilsenat an. In den Jahren 2002 bis 2010 war sie zudem nichtständige Beisitzerin im Dienstgericht des Bundes. Mit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof am 11. April 2012 übernahm sie den Vorsitz im IV. Zivilsenat, der insbesondere für Versicherungsrecht und das Erbrecht zuständig ist. Seit dem Jahr 2015 war sie für diesen Senat auch in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt. In den Jahren 2017 bis 2020 leitete Frau Mayen als Vorsitzende darüber hinaus auch das Dienstgericht des Bundes, dessen stellvertretende Vorsitzende sie seit dem 1. November 2014 gewesen war. Für die Zeit von Mitte Juli 2006 bis Mitte Juli 2010 wurde sie zum Mitglied des Präsidialrats und des Richterrats gewählt. Die Mitgliedschaft im Richterrat legte sie nieder als sie am 20. August 2009 als Stellvertreterin mit den Aufgaben der Präsidialrichterin des Bundesgerichtshofs betraut wurde. Diese Funktion hatte sie bis zur Ernennung als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof im April 2012 inne. In den Jahren 2013 bis 2020 war Frau Mayen neben ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit zudem Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs. In mehreren Verfahren wurde sie zudem zur Richterin ad-hoc beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte benannt.

Während ihrer über zwanzigjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Frau Mayen zunächst die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats und später die Rechtsprechung des IV. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Stresemann im Ruhestand

Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Christina Stresemann wird mit Ablauf des 31. Mai 2022 in den Ruhestand treten.

Frau Dr. Stresemann wurde am 18. Dezember 1957 in Berlin geboren. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Mai 1987 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Während der Proberichterzeit war sie bei dem Landgericht Berlin und dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg tätig. In der Zeit von Ende August 1988 bis März 1992 schloss sich eine Abordnung an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Bundesangelegenheiten an. Im Verlauf dieser Abordnung erfolgte im Mai 1990 die Ernennung zur Richterin am Landgericht. Nach fast dreijähriger Tätigkeit am Landgericht Berlin wurde Frau Dr. Stresemann von Februar 1995 bis September 1998 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Während dieser Abordnung wurde sie im Mai 1997 zur Richterin am Kammergericht befördert, wo sie ab Oktober 1998 tätig war.

Am 10. Juli 2003 wurde Frau Dr. Stresemann zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte seither dem insbesondere für das Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenat an. Am 3. September 2012 übernahm sie den Vorsitz im V. Zivilsenat und im Senat für Landwirtschaftssachen. Gleichzeitig wurde sie für den V. Zivilsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen, für den Großen Senat für Zivilsachen als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie – bis zum 31. Oktober 2014 – für den Senat für Landwirtschaftssachen als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat entsandt. In der Zeit von Januar 2007 bis Dezember 2014 war Frau Dr. Stresemann Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs und vom 15. Juli 2010 bis zum 14. Juli 2018 zudem Mitglied des Präsidialrats. Seit Januar 2009 hatte sie die Funktion der Beauftragten für Auslandskontakte des Bundesgerichtshofs inne. Neben ihrer Tätigkeit beim Bundesgerichtshof war Frau Dr. Stresemann in der Zeit von Juni 2004 bis März 2012 überdies Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin.

Während ihrer annähernd neunzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Frau Dr. Stresemann die Rechtsprechung des V. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Drescher im Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Ingo Drescher wird mit Ablauf des 31. Mai 2022 in den Ruhestand treten.

Herr Prof. Dr. Drescher wurde am 12. Juli 1956 in Konstanz geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Assistent an einem Lehrstuhl der Universität Tübingen trat er im Oktober 1986 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Während der Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, dem Amtsgericht und dem Landgericht Stuttgart tätig. Im Oktober 1989 wurde er bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Staatsanwalt ernannt und war dort tätig, bis er im September 1991 als Richter am Landgericht an das Landgericht Tübingen wechselte. Von dort war er von Februar bis Oktober 1998 an das Oberlandesgericht Stuttgart abgeordnet. Im Januar 2000 wurde er am Oberlandesgericht Stuttgart zum Richter am Oberlandesgericht befördert, nachdem er dort seit Mitte April 1999 erneut im Wege der Abordnung tätig gewesen war. Im April 2005 wechselte er als Direktor des Amtsgerichts an das Amtsgericht Tübingen.

Am 1. August 2007 wurde Herr Prof. Dr. Drescher zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte seither dem insbesondere für das Gesellschaftsrecht und Teile des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit dem 1. Februar 2017 war. Am 29. Juni 2017 übernahm er den Vorsitz des II. Zivilsenats und wurde zugleich für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt. Vom 1. Januar 2012 bis zum 28. Juni 2017 war Herr Prof. Dr. Drescher zudem ständiger Beisitzer im Dienstgericht des Bundes und für diesen Senat auch stellvertretendes Mitglied im Großen Senat und ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

Während seiner annährend fünfzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Drescher die Rechtsprechung des II. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilungen vom 31. Mai 2022

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