Wohnungsnot in Ballungsräumen, steigende Energiekosten: Die Staatsregierung will Bayerns Mieterinnen und Mieter entlasten. Ein Mittel ist die Mietpreisbremse. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Für die Mietpreisbremse brauchen wir aussagekräftige und rechtssichere Mietspiegel. Das bayerische Kabinett hat heute entschieden, dass Mietspiegel weiterhin von den Gemeinden erstellt werden. Dazu haben wir eine Regelung im Landesrecht geschaffen.“

Mietspiegel dienen dazu, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Mieter und Vermieter können daran ablesen, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist oder ob sich die vereinbarte Miete in den Grenzen der Mietpreisbremse hält. Welche Behörden die Mietspiegel erstellen, ist aufgrund der Mietspiegelreform des Bundes ab dem 1. Juli 2022 Sache der Länder. Eisenreich: „Die Gemeinden sind am nächsten dran. Sie kennen den lokalen Wohnungsmarkt und können die Aufgabe am besten erfüllen. Es ist wichtig, dass die Mietspiegel der Gemeinden auch künftig auf einer rechtssicheren Grundlage stehen.“

Mit der Mietspiegelreform hat der Bundesgesetzgeber die Vorgaben für Mietspiegel klarer gefasst und die Rechtsgrundlagen verbessert. Für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern werden Mietspiegel künftig verpflichtend. Zudem müssen Mietspiegel kostenlos im Internet veröffentlicht werden. Bayern hat die Reform gefordert und unterstützt. Der Minister: „Einfache Lösungen gegen den Mietpreisanstieg und Wohnungsmangel gibt es nicht. Deshalb dürfen wir nicht aufhören, für bezahlbaren Wohnraum in Ballungsräumen zu kämpfen. Unser Ziel: Familien, Menschen mit ’normalen‘ Einkommen und Senioren müssen sich das Wohnen in Ballungsräumen auch künftig noch leisten können. Es muss ein Bündel an Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen geben. Gute Mietspiegel sind dabei ein wichtiges Element.“

Hintergrund:

Das Staatsministerium der Justiz strebt einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern an. Die bayerischen Forderungen und Maßnahmen:

  • Es muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden.
  • Bayern hat die Einführung und Verlängerung der Mietpreisbremse sowie die Verbesserung der Rückforderungsmöglichkeiten für zu viel gezahlte Miete durch den Bundesgesetzgeber unterstützt.
  • Bayern hat zum 1. Januar 2022 eine neue Mieterschutzverordnung erlassen. Die Mietpreisbremse gilt nun in insgesamt 203 bayerischen Städten und Gemeinden.
  • Bayern fordert härtere Sanktionen bei Wuchermieten. Dafür müssen die Hürden im Wirtschaftsstrafgesetz gesenkt und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Im Februar 2022 hat der Bundesrat erneut für die Einbringung des bayerischen Gesetzesentwurfs beim Deutschen Bundestag gestimmt.
  • Bayern hat bereits im Sommer 2018 dem Bundesrat den Entschließungsantrag „Bessere Mietspiegel − mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter“ vorgelegt, noch bevor das Bundeskabinett das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts auf den Weg brachte.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 31. Mai 2022

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