Mit Stand vom 5. Mai sind dem Bundeskriminalamt im ersten Quartal 2022 laut Bundesregierung insgesamt 83 Delikte mit dem Unterthema „Islamfeindlich“ gemeldet worden. Bei diesen Delikten wurden fünf Menschen leicht verletzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/1939) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1644) weiter hervorgeht. Bei diesen fünf Personen sei die Tat der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet worden, heißt es in der Vorlage weiter.

Danach wurden acht Straftaten aus einer islamfeindlichen Motivation heraus gegen das Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ begangen. Die genannten Zahlen haben den Angaben zufolge „vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch teils erheblichen Veränderungen unterworfen“.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 274 vom 31. Mai 2022

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