Ein Unfall, eine schwere Krankheit, eine Demenz: Jeder kann in die Situation geraten, über wichtige Fragen im Leben nicht mehr selbst entscheiden zu können. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Niemand beschäftigt sich gern mit diesen Fragen. Aber es wichtig, rechtzeitig Vorsorge für den Fall der Fälle zu treffen. Wir wollen sicherstellen, dass der Wille eines Patienten den behandelnden Arzt so schnell wie möglich erreicht. Bayern setzt sich deshalb dafür ein, dass Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) erfasst werden können. Unser Motto in Bayern ist: Die Justiz ist für den Menschen da. Deshalb ist es wichtig, die Vorteile der Digitalisierung auch für die private Vorsorge zu nutzen.“

Bayern bringt gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen dazu einen Antrag bei der 93. Justizministerkonferenz (1./2. Juni) ein.

Zum Hintergrund: Gerichte können es bereits. Ab 1. Januar kommenden Jahres können auch Ärztinnen und Ärzte beim ZVR der Bundesnotarkammer schnell in Erfahrung bringen, ob ein Vorsorgedokument des Patienten existiert und wo es sich befindet. Über den Inhalt der Dokumente können sich Gerichte und Ärzte jedoch nicht informieren. Bayern möchte dies ändern.

Der Modernisierungsvorschlag Bayerns sieht ein zweistufiges Verfahren vor:

  • In einem ersten Schritt soll dem Patienten – sofern es sein ausdrücklicher Wille ist – rechtlich ermöglicht werden, eine Kopie seiner Vorsorgedokumente im ZVR erfassen zu lassen. Dazu gehören die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Technisch soll die Umsetzung zusammen mit der Bundesnotarkammer, die das ZVR betreibt, erfolgen.
  • In einem zweiten Schritt soll im Gesetz verankert werden, dass der Inhalt des ZVR einen Rechtsschein erzeugt, auf den sich der Rechtsverkehr verlassen kann.

Eisenreich: „Von diesem Verfahren profitieren alle Beteiligten. Es stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Angehörigen fällt es leichter, eine Entscheidung zu treffen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erfahren schneller von den Wünschen ihrer Patienten und bekommen damit zugleich mehr Rechtssicherheit. Den Betreuungsgerichten wird die Entscheidung erleichtert, ob ein bzw. wer als Betreuer zu bestellen ist. Die Missbrauchsgefahr wird durch das neue Verfahren verringert: Der Widerruf oder eine Änderung der Wünsche des Patienten wird einfacher sein, als eine bereits ausgegebene Papiervollmacht zurückzufordern.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 1. Juni 2022

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