Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung am IS

Nach elf Verhandlungstagen hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts eine heute 34jährige Angeklagte insbesondere wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in fünf Fällen, davon u.a. in einem Fall in Tateinheit mit schwerer Entziehung Minderjähriger und mit Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt (Az.: 4 StS 3/21).

Nach den Feststellungen des Senats hat sich der Anklagevorwurf weitgehend bestätigt. Die Angeklagte reiste 2014 gemeinsam mit einer 16jährigen Frau nach Syrien aus und schloss sich dort der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ an. Dabei nahm sie ihre damals vier Jahre alte Tochter gegen den Willen deren Vaters mit. In Syrien heiratete sie nacheinander mehrere IS-Mitglieder. Indem sie sich um den Haushalt kümmerte, ermöglichte sie es ihnen, vor allem an Kampfhandlungen teilzunehmen. Sie erzog ihre Tochter sowie ihre in Syrien geborenen zwei Söhne im Sinne der radikal-islamistischen Lehre des IS. Ihre zu diesem Zeitpunkt sechsjährige Tochter nahm sie zu der Steinigung einer Frau mit und zeigte ihr Hinrichtungsvideos. Über Twitter veröffentlichte sie Kurznachrichten, in denen sie ihre Zustimmung zu den Anschlägen des IS am 14. Juli 2016 in Nizza und am 18. Juli 2016 in Würzburg zum Ausdruck brachte. Schließlich nutzte sie im Haushalt eines Sklavenhändlers für einige Tage die Arbeitskraft einer vom IS versklavten Jesidin aus und überwachte sie bei einem Gang in die Stadt.

Die Angeklagte war seit ihrer Gefangennahme in Syrien Anfang des Jahres 2019 mit ihren Kindern in zwei kurdischen Lagern untergebracht. Sie wurde am 7. Oktober 2021 bei ihrer Einreise über den Flughafen Frankfurt am Main festgenommen.

Die Angeklagte hat die Taten weitgehend eingeräumt. Ihr Geständnis wurde in der durchgeführten Beweisaufnahme überwiegend bestätigt. Sie hat sich nach den getroffenen Feststellungen zwischenzeitlich glaubhaft von dem IS distanziert. Weiter hat der Senat zu ihren Gunsten berücksichtigt, dass sie keine „Hardlinerin“ war und der Anschluss an den Islamischen Staat für sie auch eine Flucht aus ihrer vorherigen Lebenssituation darstellte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Generalbundesanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten beantragt, der Verteidiger der Angeklagten eine solche von zwei Jahren und 10 Monaten.

Der Senat hat wegen weiterhin bestehender Fluchtgefahr die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, Pressemitteilung vom 1. Juni 2022

Cookie Consent mit Real Cookie Banner