Die Bundesanwaltschaft hat heute (2. Juni 2022)

den deutschen Staatsangehörigen Enrico B.

vorläufig durch Beamte des Landeskriminalamts Sachsen in Leipzig festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist der Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGB) dringend verdächtig.

Ihm wird im Wesentlichen Folgendes zur Last gelegt:

Enrico B. betätigte sich spätestens ab August 2018 gemeinschaftlich mit weiteren Beschuldigten, darunter der gestern festgenommene Matthias B., in einer kriminellen Vereinigung. Deren Zweck war es, unter dem Dach des Verlags „Der Schelm“ eine nationalsozialistische und antisemitische Ideologie insbesondere durch den Verkauf entsprechender Bücher zu verbreiten und damit fortgesetzt Volksverhetzungsdelikte (§ 130 StGB) zu begehen. Enrico B. war insbesondere für die Lagerung und den Versand der Schriften verantwortlich. Für die Vereinigung mietete er Lagerräume an und hielt dort mehrere tausend im Ausland gedruckter Bücher mit strafrechtlich relevanten Inhalten vorrätig.

Der Beschuldigte wird im Laufe des morgigen Tages (3. Juni 2022) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass des Haftbefehls sowie den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 2. Juni 2022

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