Der Bundesrat gab am 10. Juni 2022 grünes Licht für zahlreiche Gesetze aus dem Bundestag – unter anderem die Grundgesetzänderung zum Milliarden-Sondervermögen der Bundeswehr, den Haushalt 2022, die Rentenerhöhung und den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro.

Auch der Pflegebonus für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, weitere Corona-Steuerhilfen und das so genannte Sanktionsmoratorium für Hartz-IV fanden die Billigung der Länder. Alle Gesetze können nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.

Länderinitiative zur Übergewinnsteuer

Der Bundesrat brachte eigene Gesetzentwürfe zur besseren Kooperation im Kinderschutz und zur Digitalisierung im Vereinsrecht in den Bundestag ein. Neu vorgestellt wurden Länderinitiativen zum Schutz vor Cyberattacken im Umweltbereich und zur Besteuerung von Übergewinnen von Energiekonzernen.

Ausführliche Stellungnahme zu EU-Vorlagen 

Der Bundesrat äußerte sich zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung für virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und nahm ausführlich Stellung zu EU-Vorschlägen für einen fairen Datenzugang, Verringerung von Methanemissionen im Energiesektor und fluorierten Treibhausgasen sowie zum besseren Schutz für den Journalismus.

Mindeststandards der Breitbandversorgung

Mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten kann eine Verordnung der Bundesnetzagentur zum Anspruch auf Internetzugang.

Quelle: Deutscher Bundesrat, Pressemitteilung vom 10 Juni 2022

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