Nach über acht Monaten und 36 Verhandlungstagen ist heute vor dem Landgericht Neuruppin der Prozess gegen einen 101-jährigen ehemaligen SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen zu Ende gegangen. Die Urteilsverkündung wurde von einer großen Anzahl von Pressevertretern, Interessierten und Betroffenen begleitet.

Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen Beihilfe zum Mord und versuchten Mord verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte bis Februar 1945 als Mitglied der SS-Wachmannschaften im KZ-Sachsenhausen tätig war und Beihilfe zur Tötung von mehr als 3500 Menschen geleistet hat.

Gegen das Urteil kann der Angeklagte Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen.

Der Prozess vor dem Landgericht Neuruppin erfuhr aufgrund seiner historischen Dimension national und international eine erhebliche mediale Beachtung. Angesichts des zunehmenden Alters möglicher noch verbleibender NS-Täter könnte es sich um einen der letzten Prozesse dieser Art vor einem deutschen Gericht gehandelt haben. Ermittlungen in dem Fall waren zunächst durch die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg geführt worden. Diese gab das Verfahren im April 2019 an die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg ab. Im Januar 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Neuruppin Anklage.

Insgesamt nahmen an dem Verfahren 16 Nebenkläger bzw. Vertreter der Nebenklage sowie über 40 Pressevertreter aus verschiedenen Ländern, wie etwa Israel, Russland, Schweden, den Niederlanden, Italien und den USA, teil. Es wurden 10 Zeugen angehört, darunter Holocaust-Überlebende und historische Sachverständige.

Aufgrund der Bedeutung und der Größe des Verfahrens war es erforderlich, die Hauptverhandlung an einem ausreichend großen und gut sicherbaren Verhandlungsort durchzuführen. Die Hauptverhandlung wurde deshalb in eine zur Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel gehörende und eigens dafür umgebaute Sporthalle verlegt.

Die Durchführung des Verfahrens war mit einem erheblichen personellen, organisatorischen und logistischen Aufwand verbunden. Es ist dem bemerkenswerten Einsatz aller Beteiligten von Justiz und Polizei zu verdanken, dass diese Herausforderung professionell bewältigt und der Prozess zügig und störungsfrei zum Abschluss gebracht werden konnte.

Quelle: Ministerium der Justiz Brandenburg, Pressemitteilung vom 28. Juni 2022

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