Bei einer landesweiten Beratung mit Vertreterinnen und Vertretern der Waffenbehörden hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) klargestellt, dass Mitgliedern und Unterstützern von verfassungsfeindlichen Vereinigungen die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen oder zu versagen ist. Laut dem seit zwei Jahren geltenden Waffengesetz sind Extremisten grundsätzlich als nicht mehr zuverlässig anzusehen. Sie dürfen keine Waffen besitzen oder erwerben.

Die verschärfte waffenrechtliche Prüfung wird auch Mitglieder des Thüringer Landesverbands der AfD treffen. Denn die Partei verfolgt im Freistaat rechtsextremistische Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung (nach §4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ThürVerfSchG). Seit dem 15. März 2021 ist sie vom Thüringer Amt für Verfassungsschutz (AfV) als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich Rechtsextremismus eingestuft. „Wir setzen nur geltendes Recht um. Da können und wollen wir vor der AfD nicht Halt machen“, sagte Innenminister Georg Maier.

Damit das Ziel „Keine Waffen in den Händen von Extremisten“ effektiv und in arbeitsteiligem Zusammenwirken aller Waffenbehörden umgesetzt werden kann, unterstützt das TMIK die Mitarbeitenden der Thüringer Waffenbehörden konzeptionell. Unter anderem soll eine Arbeitsgemeinschaft „Waffen und Extremisten“ der betroffenen Sicherheitsbehörden beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) angesiedelt werden, die die Behörden bei der Fallbearbeitung unterstützen wird.

In den vergangenen Jahren haben die unteren Waffenbehörden bereits bewiesen, dass sie erfolgreich extremistische Waffenbesitzer aus der „Reichsbürgerszene“ entwaffnen kann. Inzwischen sind in 72 Fällen die Verfahren zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse (59 Fälle) bzw. zur Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (13 Fälle) bestandskräftig abgeschlossen. Keine dieser Personen verfügt mehr über erlaubnispflichtige Schusswaffen. Darüber hinaus sind u.a. bei weiteren 16 Personen, die zur „Reichsbürgerszene“ gerechnet werden, die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen worden. „Mein großer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unteren Waffenbehörden. Sie haben sich hier überaus engagiert“, sagte Georg Maier. „So kann und wird es für unsere Sicherheit weitergehen.“

Quelle: THÜRINGER MINISTERIUM FÜR INNERES UND KOMMUNALES, Pressemitteilung vom 6. Juli 2022

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