Dr. Hans-Joachim Hüwelmeier ist neuer Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht. Vizepräsident Sebastian Beimesche hat dem 50-Jährigen heute die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Dr. Hüwelmeier übernimmt den Vorsitz im neuen 22. Senat, der beim Oberverwaltungsgericht nun zusätzlich für die Bearbeitung von Streitigkeiten um Windkraftanlagen eingerichtet worden ist.

Die personelle Verstärkung ist erforderlich geworden, weil das Oberverwaltungsgericht seit Ende 2020 landesweit für alle neuen Streitfälle um die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 50 Metern erstinstanzlich zuständig ist – und damit faktisch für alle neuen Anlagen. Die Neuregelung hat beim Oberverwaltungsgericht zu mehr Verfahren geführt, die zudem mit einem höheren Bearbeitungsaufwand verbunden sind. Denn die Richter können nicht mehr auf Vorarbeiten der Verwaltungsgerichte zu den vielfach schwierigen tatsächlichen und rechtlichen Fragen zurückgreifen. Es klagen nicht nur Investoren auf eine Genehmigung, sondern auch Nachbarn, Gemeinden oder – in zahlenmäßig wenigen, dafür aber artenschutzrechtlich aufwändigen Verfahren – Naturschutzverbände gegen erteilte Genehmigungen für Windenergieanlagen.

Dr. Hans-Joachim Hüwelmeier, geboren 1972 in Soest, war nach dem Jurastudium in Bielefeld und Straßburg mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Greifswald tätig, wo er zu einem europarechtlichen Thema promoviert wurde. Seine richterliche Laufbahn begann er im Jahr 2003 beim Verwaltungsgericht Minden. 2010 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Dr. Hüwelmeier Datenschutzbeauftragter und Güterichter beim Oberverwaltungsgericht. Außerdem engagiert er sich in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses – bereits seit 2005 als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften im Öffentlichen Recht und seit 2016 auch als Prüfer im 1. Juristischen Staatsexamen. Dr. Hüwelmeier ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 18. Juli 2022

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