In einem umfangreichen Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – und der hessischen Steuerfahndung wegen des Ver-dachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Ge-schäften haben Kräfte der spanischen Kriminalpolizei in Spanien (Mallorca) am 20.07.2022 einen 56-jährigen Beschuldigten aufgrund einen Europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt am Main festgenommen.


Bei dem deutschen Staatsangehörigen handelt es sich um einen ehemaligen Geschäftsführer einer inländischen Tochtergesellschaft einer ausländischen Bank mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihm wird vorgeworfen, in den Jahren 2008 bis 2010, feder-führend und gemeinsam mit weiteren Mitbeschuldigten, ein Cum-Ex-Leerverkaufsmodell initiiert und mehrfach umgesetzt zu haben. Dadurch soll es zur Hinterziehung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von über 51 Millionen Euro zum Nachteil des hessischen Fiskus gekommen sein. Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Wertpapiergeschäfte um den Dividendenstichtag, bei denen Wertpapiere zwischen mehreren Händlern, auch mittels sog. Leerverkäufe weitergegeben werden und infolgedessen Steuerbescheinigungen für die Erstattung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ausgestellt werden, obwohl dem gegenüber kein Steuereinbehalt steht (in der Szene auch als „voucher printing“ bezeichnet).


Der Festnahme des Beschuldigten waren intensive Fahndungsmaßnahmen der Zielfahnder des Bundeskriminalamts (BKA) vorausgegangen, die zur Feststellung von dessen Aufenthaltsort geführt haben. Seinen letzten gemeldeten Wohnsitz in den Niederlanden hatte der Beschuldigte aufgegeben. Er soll zudem im Jahr 2021 Teile seines Immobilienvermögens in Deutschland an Familienangehörige übertragen haben.

Der Beschuldigte soll dem Haftrichter in Palma de Mallorca vorgeführt werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main betreibt nunmehr die Auslieferung des Beschuldigten nach Deutschland.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 21. Juli 2022

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