Seit Juli 2022 werden alle Verfahren der Zivil- und Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen komplett elektronisch bearbeitet. Sämtliche Dokumente, insbesondere die eingehenden Schriftsätze der Rechtsanwält:innen bzw. der weiteren Verfahrensbeteiligten und die Schreiben bzw. Entscheidungen des Gerichts werden ausschließlich elektronisch empfangen bzw. versandt und auch nur noch in einem elektronischen Aktensystem gespeichert. Mit dieser Umstellung wird die Führung der Gerichtsprozesse deutlich vereinfacht und beschleunigt. Es ist nicht mehr erforderlich die elektronisch eingereichten Schriftsätze der Rechtsanwält:innen auszudrucken, auch können die Schreiben und Entscheidungen des Gerichts schneller und sicher elektronisch übersandt werden. Mit der Speicherung sämtlicher Dokumente in einem elektronischen System werden die Verfahrensinhalte den Richter:innen zukünftig bedienungsfreundlich zur Verfügung stehen.

Die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts erklärt dazu: „Ich freue mich, dass das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen mit dieser Umstellung die Modernisierung der Justiz vorangebracht hat. Damit wird allen Beteiligten eine effiziente Verfahrensorganisation ermöglicht. Wir haben entschieden, mit der Einführung der elektronischen Prozessakte nicht bis zum letzten möglichen Zeitpunkt zu warten, sondern diesen Weg zügig zu beschreiten, so dass es zukünftig in den zivil- und familiengerichtlichen Verfahren keine Papierakten mehr geben wird. Den Mitarbeiter:innen des Gerichts können wir mit der elektronischen Akte einen flexiblen und ergonomischen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.“

Hintergrund:

Bis zum 1.1.2026 müsse alle Prozessakten der Gerichte auf elektronische Aktenführung umgestellt sein. Bereits seit dem 1.1.2022 sind u.a. Rechtsanwält:innen und Behörden gesetzlich verpflichtet, Schriftsätze an die Gerichte nur noch elektronisch, d.h. nicht per Post oder Telefax, sondern auf einem sicheren elektronischen Übermittlungsweg einzureichen. Bremen hat sich zur Einführung der elektronischen Prozessakte mit fünf anderen Bundesländern (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Saarland) zu einem Verbund zusammengeschlossen, um auf diese Weise die Veränderung kostengünstiger und effizienter durchführen zu können. 

Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Pressemitteilung vom 21. Juli 2022

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