10:00 Uhr: Bundesverfassungsgericht – Mündliche Verhandlung „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz“

Verhandlung über zwei Verfassungsbeschwerdeverfahren, in denen sich die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer gegen das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) wenden, mit dem der Ermächtigung der Europäischen Kommission im Eigenmittelbeschluss vom 14. Dezember 2020, zur Finanzierung des temporären Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU; „EU-Wiederaufbaufonds“) Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen, zugestimmt wurde. Die Beschwerdeführer machen im Wesentlichen geltend, das ERatG verletze sie in ihren Rechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 79 Abs. 3 GG.

10:00 Uhr: VGH Bayern – Verhandlungstermin „Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Quarantäneanordnungen gegenüber zwei Schülern“

Die Kläger sind Schüler der 5. Jahrgangsstufe und wenden sich gegen ihnen gegenüber aufgrund einer Corona-Infektion in der Klasse ergangenen Quarantäneanordnungen.
Den Eltern der Kläger wurde im Herbst 2020 vom Gesundheitsamt mitgeteilt, dass sie sich als Kontaktpersonen der Kategorie I in Isolation zu begeben hätten, weil ein Mitschüler zuvor mittels eines PCR-Tests positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Das Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Augsburg blieb erfolglos. Die Kläger wollen nunmehr die Rechtmäßigkeit der Quarantäneanordnungen im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage nachträglich überprüfen lassen. Der Senat hat die vom Verwaltungsgericht Augsburg im Hauptsacheverfahren abgewiesene Klagen wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung zugelassen.

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