10:00 Uhr: Bundesverfassungsgericht – Mündliche Verhandlung „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz“

Verhandlung über zwei Verfassungsbeschwerdeverfahren, in denen sich die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer gegen das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) wenden, mit dem der Ermächtigung der Europäischen Kommission im Eigenmittelbeschluss vom 14. Dezember 2020, zur Finanzierung des temporären Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU; „EU-Wiederaufbaufonds“) Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen, zugestimmt wurde. Die Beschwerdeführer machen im Wesentlichen geltend, das ERatG verletze sie in ihren Rechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 79 Abs. 3 GG.

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