10:00 Uhr: OLG Frankfurt am Main – Prozessbeginn im Staatsschutzverfahren gegen Marvin E.

Der Angeklagte soll laut Anklageschrift des Generalbundesanwalts die Ideologie der sog. Atomwaffen Division („AWD“) geteilt haben, deren Anhänger eine rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Weltanschauung vertreten würden. Er habe im Sommer 2021 den Entschluss gefasst, innerhalb von drei Jahren in Deutschland einen „Rassen“- und Bürgerkrieg im Sinne der „AWD“-Ideologie zu entfachen. Hierfür sollte eine „AWD-Division Hessen“ Anschläge mittels Sprengsätzen und Schusswaffen begehen. Als Mitglieder habe er versucht, Personen mit Erfahrung im Umgang mit Waffen und Pyrotechnik zu gewinnen. Er habe sich auch bemüht, das für die Anschläge erforderliche Waffenarsenal zu beschaffen. Er habe sich über das Internet über ein Schnellfeuergewehr informiert und verschiedene Komponenten erworben, mit denen er mehrere sog. unkonventionelle Sprengvorrichtungen hergestellt habe. Die produzierten Gemische hätten eine Sprengkraft entfaltet, die einen mit militärischem Sprengstoff in etwa vergleichbaren Wirkungsgrad erzielten.

Der Angeklagte habe bereits über mögliche Ziele für die beabsichtigten Anschläge recherchiert. Zudem habe er für die Rekrutierung von Mitgliedern seiner „AWD-Division-Hessen“ eine Plakataktion in einer hessischen Stadt geplant.

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