Die Regierungsunterhändler der Bundesrepublik und der DDR, Wolfgang Schäuble und Günther Krause, unterzeichnen den ersten gesamtdeutschen Wahlvertrag für die anstehende Bundestagswahl am 2. Dezember. Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die Zahl der Abgeordneten von 518 auf 656 erhöht wird.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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