Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg – Zentralstelle Staatsschutz – und die Staatsschutzabteilung des LKA Hamburg haben am heutigen Morgen in Hamburg-Kirchwerder einen Durchsuchungsbeschluss sowie einen Haftbefehl gegen den Verantwortlichen eines „national-bolschewistischen“ Telegram-Kanals vollstreckt. Das gegen den 31-jährigen Deutschen geführte Verfahren betrifft den Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a KrWaffKontrG), das versuchte Anwerben für fremden Wehrdienst (§ 109h StGB) sowie die Billigung von Straftaten (§ 140 Nr. 2 StGB).

Nach bisherigen Ermittlungen war der Beschuldigte Verantwortlicher des Telegram-Kanals „Das andere Deutschland“, der sich als pro-russische national-bolschewistische Plattform verstand, auf der offen Sympathien für den von Russland angezettelten Angriffskrieg gegen die Ukraine bekundet wurden. In diesem Zusammenhang ist der 31-Jährige dringend verdächtig, in jedenfalls vier Fällen durch Verwendung des Symbols „Z“ in einem eindeutigen Kontext den russischen Angriffskrieg unterstützt und damit eine Straftat nach § 13 Völkerstrafgesetzbuch gebilligt zu haben. Darüber hinaus besteht gegen ihn in sechs weiteren Fällen der dringende Tatverdacht, in gleicher Weise das „Z“-Symbol unter Verwendung der von ihm genutzten Accounts bei Facebook und VK.com verbreitet zu haben.

Zudem posierte der Beschuldigte auf einem Foto mit einer Waffe, augenscheinlich ein Sturmgewehr AK-47. Ob es sich dabei um eine dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterfallende echte Waffe handelt, ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Nach aktuellen Erkenntnissen plante er für den 18. August 2022 die Ausreise aus dem Bundesgebiet in Richtung Minsk/Belarus.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte in eigener Zuständigkeit umfangreiche Recherchen vorgenommen und entsprechende Erkenntnisse der Polizei übermittelt.

Im Zuge der heutigen Durchsuchung wurden diverse Datenträger sichergestellt, ferner mehrere Messer und andere Gegenstände, deren strafrechtliche Relevanz überprüft wird. Ein Sturmgewehr AK-47 konnte bislang nicht sichergestellt werden. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts hat den Haftbefehl heute Vormittag verkündet und in Vollzug gesetzt.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, Pressemitteilung vom 4. August 2022

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