Nach dem Tod einer österreichischen Impfärztin hat die  Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus (ZET), am 03.08.2022 die Ermittlungen wegen gegen die Impfärztin gerichteter Bedrohungen u.a. übernommen. Von hier wurde umgehend ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt, der am frühen Morgen des 05.08.2022 vollzogen worden ist. Das Verfahren wird durch die stellvertretende Hate-Speech-Beauftragte der Bayerischen Justiz in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck geführt.

Dem vorliegenden Ermittlungsverfahren gegen den 59-jährigen Beschuldigten aus dem Landkreis Starnberg liegt eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Wels an die Staatsanwaltschaft Traunstein zugrunde. Aufgrund ihrer örtlichen Zuständigkeit wurde dieses Verfahren zunächst an die Staatsanwaltschaft München II abgegeben und am 03.08.2022 von der Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus (ZET) übernommen.

Gegenstand der Ermittlungen sind im Wesentlichen die Tatvorwürfe der Bedrohung (§ 241 StGB) und der Nachstellung (§ 238 StGB), die sich auf Äußerungen des Beschuldigten im Internet und in sozialen Medien gegen die verstorbene Ärztin gründen. Eine dieser (auch über Twitter verbreiteten) Äußerungen lautet beispielsweise: „(…) wir beobachten Sie, und, wir werden solche Kreaturen vor die in Zukunft einzurichtenden Volkstribunale bringen!“ (…)“.

Am frühen Morgen des 05.08.2022 wurde durch die Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck am Wohnort des Beschuldigten ein von der Generalstaatsanwaltschaft erwirkter richterlicher Durchsuchungsbeschluss vollzogen. Dabei wurden u.a. Datenträger sichergestellt, die derzeit ausgewertet werden. Der Beschuldigte zeigte sich dabei kooperativ.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft München, Pressemitteilung vom 5. August 2022

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