Um Berichte über „völkerrechtswidrige Zurückweisungen“ von Flüchtlingen – sogenannte Pushbacks – in Serbien geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/2943) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2782). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, was der Bundesregierung „über rechtswidrige Pushbacks in Serbien und insbesondere an der serbisch-bulgarischen Grenze“ bekannt ist.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hat sie Kenntnis über entsprechende Presseberichterstattungen sowie UNHCR-Erfassungen. Weitere eigene Erkenntnisse lägen ihr nicht vor. Zur Frage, welche Schlussfolgerungen sie aus Berichten in Serbien tätiger Nichtregierungsorganisationen ziehe, „wonach deutsche Beamte in Pushbacks von Ungarn nach Serbien verwickelt sein sollen“, schreibt die Bundesregierung, ihr lägen „keine Erkenntnisse über eine Teilnahme deutscher Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter an Pushbacks von Ungarn nach Serbien vor“.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 396 vom 5. August 2022

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