Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat am 16. Mai 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen 39-jährigen Angeschuldigten, der in Wuppertal wohnte, wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erhoben. Der Angeschuldigte ist syrischer Staatsangehöriger.


Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich Anfang des Jahres 2013 der terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra, die bis Juli 2016 dem Al-Quaida-Netzwerk zuzurechnen war, angeschlossen zu haben. Fortan soll er Befehlshaber eines aus ca. 20 Personen bestehenden Kampfverbandes der terroristischen Vereinigung gewesen sein. Hierbei soll er unter anderem mit einer Langwaffe bewaffnet und mit „seinem“ Kampfverband im syrischen Bürgerkrieg auch an Kampfeinsätzen beteiligt gewesen sein.


Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht.
Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.


In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Pressemitteilung vom 8. August 2022

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