Baden-Württemberg schafft durch den Erlass konkreter, landeseigener Anwendungshinweise eine bessere Bleibeperspektive für gut integrierte, aber ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer im Land. Dies teilte am heutigen Samstag (13. August 2022) Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek mit, nachdem der entsprechende Erlass den Ausländerbehörden des Landes bekannt gemacht worden war. Durch die Anwendungshinweise, die von den Ausländerbehörden bei der Gesetzesanwendung zu berücksichtigen sind, werden gesetzliche Spielräume bei der Anwendung des Aufenthaltsgesetzes landeseinheitlich zugunsten eines Bleiberechts gut integrierter Flüchtlinge genutzt.


Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek sagte: „Wer arbeitet und sich integriert, soll bleiben dürfen. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag geeinigt, und entsprechend haben wir geliefert: Wir wollen denjenigen, die sich bereits seit vielen Jahren im Land aufhalten, nicht straffällig geworden und gut integriert sind, einen rechtmäßigen Aufenthalt ermöglichen. Mit den landeseigenen Anwendungshinweisen setzen wir hier ergänzend an. Damit würdigen wir nicht nur die Leistung der Menschen, die Deutsch lernen, einen Beruf anstreben oder sich ehrenamtlich engagieren, sondern damit bereiten wir auch den Weg, im Hinblick auf die angekündigte Neuregelung des § 25b des Aufenthaltsgesetzes durch den Bund.“


Florian Hassler, Staatssekretär für politische Koordinierung und Europa im Staatsministerium, erklärte: „Wir folgen in unserer Flüchtlingspolitik der Leitlinie von Humanität und Ordnung. Mit dem neuen Erlass nutzen wir als Land alle unsere Spielräume, damit jene Geflüchtete ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten können, die seit vielen Jahren hier leben, Deutsch sprechen und gut integriert sind, die einen Arbeitsplatz haben und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Das ist nicht nur ein Gebot der Humanität, sondern es ist angesichts des sich zuspitzenden Fachkräftemangels auch im ureigenen Interesse unseres Landes. Denn in vielen Branchen – von der Gastronomie, über die Pflege bis zum pro- duzierenden Gewerbe – wird händeringend nach Arbeitskräften gesucht. Des- halb kommen wir mit unserer neuen Regelung dem Wunsch vieler Unternehmen aus dem ganzen Land nach, die gefordert hatten, dass verdiente und gut inte- grierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher in Deutschland nur geduldet waren, eine dauerhafte Bleibeperspektive bekommen.“
Das geltende Ausländerrecht sieht vor, dass Menschen, deren Asylantrag abge- lehnt wurde und die Deutschland eigentlich verlassen müssen, bei nachhaltiger Integration unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht bekommen können. Bei der Gesetzesauslegung bestehen jedoch oft Spielräume. Vor die- sem Hintergrund bilden die erlassenen Anwendungshinweise einen Leitfaden für die Ausländerbehörden zur Rechtsanwendung und Nutzung dieser Spielräume. Inhaltlich bestimmen sie unter anderem welche Integrationsleistungen derart ins Gewicht fallen, dass sie zu einer Verkürzung des erforderlichen mehrjährigen Voraufenthaltes in Deutschland führen können. Aber auch im umgekehrten Fall ist geregelt, dass bei Vorliegen bestimmter Kriterien, insbesondere einer Straf- fälligkeit von einigem Gewicht, ein Ausländer nicht als integriert angesehen und ein Bleiberecht deshalb gerade nicht gewährt werden kann.
Ein weiterer wichtiger Baustein für das Bleiberecht gut integrierter Ausländerin- nen und Ausländern ist die Härtefallkommission unter Leitung von Landrat a.D. Klaus Pavel. Hier hat sich die Stattgabequote nachhaltig erhöht, und die Emp- fehlungen der Härtefallkommission werden nun in aller Regel umgesetzt. Das zeigt auch, dass sich die Landesregierung intensiv mit den individuellen Fällen auseinandersetzt, um dann Lösungen zu finden.

Quelle: Ministerium für Justiz und für Integration Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 13. August 2022

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