Deutschland hat nach Angaben der Bundesregierung im Zeitraum von 2017 bis Mitte 2022 insgesamt 16.548 Menschen im Rahmen humanitärer Aufnahmeverfahren aufgenommen, davon 1.151 in der ersten Hälfte dieses Jahres. Dabei handelte es sich um Aufnahmen „bestimmter Ausländergruppen zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ nach Paragraf 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes sowie um Aufnahmen von Resettlement-Flüchtlingen nach Paragraf 23 Absatz 4 dieses Gesetzes, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/3010) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2812) weiter hervorgeht.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 410 vom 15. August 2022

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