Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik ist im Jahr 2021 laut Bundesregierung in 204.167 Fällen aufgeklärter Straftaten mindestens ein Tatverdächtiger mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ ermittelt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/2848) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2727) zudem hervorgeht, sind Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU in dieser Auswertung nicht enthalten.

Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, beruht die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. „Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten“, heißt es in der Antwort weiter. Für die aufgeführten Angaben sei daher „der Begriff des/der Tatverdächtigen im Sinne der PKS“ zugrunde gelegt worden.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 409 vom 15. August 2022

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