Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat im laufenden Jahr mit Stand 30. Juni 226 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet. 2021 wurden insgesamt 477 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/2994) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2786) hervor. Für die Zahlen früherer Jahr verweist die Bundesregierung auf die Antwort auf eine ältere Anfrage der AfD-Fraktion (20/176). 142 der Verfahren in 2021 und bislang 75 in 2022 sind den Angaben zufolge an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden.

Schwerpunkt der Ermittlungsverfahren in beiden Jahren sind Verfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus. 2021 traf das auf 258 Ermittlungsverfahren zu, 2022 bislang auf 131. Bezüge zum Ausländerextremismus gab es 2021 in 156 Ermittlungsverfahren, 2022 waren es bislang 68. Deutlich geringer fallen die Zahlen mit Blick auf Bezüge zum Rechts- (2021: sechs, 2022: neun) und Linksextremismus (2021: zehn, 2022: -) aus. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, „dass es sich bei den Zahlen von eingeleiteten Ermittlungsverfahren um eine rein quantitative Angabe handelt“.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 411 vom 16. August 2022

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