Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat einen heute 27jährigen Angeklagten u.a. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt (Az. 5 StS 3/21).

Der Angeklagte hatte gleich zu Beginn der Verhandlung den Tatvorwurf in vollem Umfang eingeräumt. Er war im August 2015 im Alter von 20 Jahren nach Syrien ausgereist und hatte sich dort der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen. In einem Trainingslager des „IS“ wurde er zunächst theoretisch ausgebildet und indoktriniert. Später wurde er in einer praktischen Kampfausbildung an der Waffe unterwiesen. Gekämpft hatte er selber allerdings nicht; vielmehr wurde er nach Abschluss der Ausbildung u.a. in einem Krankenhaus eingesetzt. Im Juni 2016 kehrte er nach Deutschland zurück, nachdem er zwischenzeitlich in Syrien inhaftiert war.

Aufgrund des Geständnisses konnte die Hauptverhandlung bereits am dritten Sitzungstag beendet werden, nachdem sich der Senat unter anderem anhand von Aussagen der polizeilichen Ermittlungsbeamten die Überzeugung gebildet hatte, dass die Erklärungen des Angeklagten der Wahrheit entsprachen.

Der Senat hat gegen den Angeklagten eine Jugendstrafe verhängt, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war und damals eine Reifeverzögerung vorlag. Der Senat ist dabei den Anträgen sowohl der Generalstaatsanwaltschaft als auch der Verteidigung gefolgt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, Pressemitteilung vom 29. August 2022

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