Das Bundesamt für Justiz hat Statistiken für das Jahr 2021 veröffentlicht, denen Auswertungen aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zugrunde liegen.

In der „GZR-Daten zur Schwarzarbeit“ genannten Übersicht werden insbesondere die im Vorjahr in die Teilregister über natürliche Personen sowie juristische Personen und Personenvereinigungen eingetragenen Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Schwarzarbeit sowie die nach § 149 Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung (GewO) eingetragenen rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen erfasst. Darüber hinaus erfolgt sowohl für das Teilregister für natürliche Personen als auch für das Teilregister für juristische Personen eine Auswertung über die im Vorjahr nach § 149 Absatz 2 der GewO eingetragenen Entscheidungen.

Die Statistiken für 2021 sind auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de/gzr) veröffentlicht.

Quelle: Bundesamt für Justiz, Pressemitteilung vom 31. August 2022

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