Justizminister Herbert Mertin stellte heute im Mainzer Justizministerium im Rahmen einer Pressekonferenz die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2021 vor. In dieser werden alle rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor den Strafgerichten des Landes Rheinland-Pfalz erfasst. Damit unterscheidet sie sich von der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen bzw. von ihr ermittelten strafrechtlichen Sachverhalte darstellt.

Aus der Statistik geht hervor, dass in Rheinland-Pfalz 2021 insgesamt 30.697 Personen zu einer Strafe verurteilt wurden. Dies stellt einen Rückgang um rund 6 % gegenüber dem Vorjahr (2020: 32.681 Personen) dar. Damit setzt sich ein Trend fort, der mit der Abnahme der PKS korrespondiert: Weniger Tatverdächtige – weniger Verurteilte.

Auch der Anteil ausländischer bzw. staatenloser Verurteilter an den Verurteilten insgesamt ist zum ersten Mal seit dem Jahr 2012 rückläufig. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 9.075 Ausländer oder Staatenlose in Rheinland-Pfalz verurteilt. Damit ist die Anzahl gegenüber dem Vorjahr (2020: 9.722) um 6,7% gesunken. In einem Fünf-Jahres-Vergleich zum Jahr 2017 (mit damals 8.442 Verurteilten) ergibt sich jedoch eine Zunahme um ca. 7,5%.

Die Strafverfolgungsstatistik 2021 betrifft das zweite von der Pandemie geprägte Jahr. Bei den Verurteilungen nach Deliktsgruppen deuten sich gewisse Auswirkungen Corona-bedingter Umstände an:

So bildeten die Straftaten im Straßenverkehr zahlenmäßig zwar weiterhin die bedeutendste Deliktsgruppe. Insoweit sind 7.793, d.h. rund ein Viertel aller Verurteilten in der Strafverfolgungsstatistik 2021 erfasst. Dies stellt insgesamt und im Vergleich zum Vorjahr mit 8.541 Verurteilten jedoch einen Rückgang um 8,8% dar und könnte auf die zeitweise, z.B. während der Lockdowns, eingeschränkte Mobilität der Menschen zurückzuführen sein.

Auch die Verurteilungszahlen wegen „einfachen“ Diebstahls (§ 242 StGB), den übrigen Diebstahlsdelikten (§§243 bis 244a StGB) und insbesondere wegen Einbrüchen in dauerhaft genutzte Privatwohnungen (§ 244 Abs. 1 Nr.3 i.V.m. Abs.4 StGB) sind deutlich zurückgegangen:

So kam es wegen „einfachen“ Diebstahls im Jahr 2020 noch zu 3.001 Verurteilungen; im Jahr 2021 sank die Zahl auf 2.429 Personen (Rückgang von ca. 19%).

Ähnlich deutlich ist der Rückgang im Bereich der übrigen Diebstahlsdelikte, nämlich von 818 Verurteilten im Jahr 2020 auf 709 Verurteilte im Jahr 2021 (Rückgang von ca. 13 %). Im Bereich des Privatwohnungseinbruchsdiebstahls reduzierte sich die Zahl der Verurteilten von 68 auf 57 Personen, ein Rückgang von ca. 16%.

Der Umstand, dass sich die Menschen mehr zu Hause aufhielten und weniger unterwegs waren, könnte auch ein Erklärungsansatz für den Rückgang der Verurteilungen wegen des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB sein. Wegen dieses Tatbestands wurden 2021 insgesamt 927 Personen verurteilt, also deutlich weniger als in den Vorjahren (2020: 1.316; 2019: 1.585).

Diesen Rückgängen steht eine Zunahme der Verurteilungen im Bereich des Subventionsbetrugs und der Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt gegenüber.

Die Verurteilungen wegen Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB stiegen von 2 im Jahr 2019 über 21 im Jahr 2020 auf 137 im vergangenen Jahr.

Wegen Widerstandes gegen bzw. tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (§§ 113, 114, 115 StGB) stieg die Zahl der Verurteilungen von 507 im Jahr 2019 über 560 im Jahr 2020 auf nunmehr 576.

Eine Zunahme ist auch im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu verzeichnen: Die Zahl der Verurteilten wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beträgt für 2021 insgesamt 487; im Jahr 2020 waren es 470 Personen. Die häufigsten Delikte sind hier mit 196 Verurteilungen die Verbreitung pornographischer Inhalte – in 172 Fällen handelte es sich um kinderpornografische Inhalte – sowie mit 112 Verurteilungen der sexuelle Missbrauch von Kindern (2020: 110 Verurteilungen).

Quelle: Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 2. September 2022

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