Seit 1. September 2022 werden alle beim Bundessozialgericht eingehenden Verfahren ausschließlich elektronisch geführt. Schon ab Mai 2021 erfolgte die pilotierende Einführung der elektronischen Prozessakte bei zwei Senaten, bevor schließlich zum 1. Juni beziehungsweise 1. September 2022 die übrigen Senate des Gerichts auf die elektronische Aktenbearbeitung umgestellt wurden. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die ab 1. Januar 2026 verpflichtende elektronische Prozessaktenführung schon frühzeitig erreicht.

Wie der Bundesgerichtshof, das Bundespatentgericht und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist das Bundessozialgericht Mitglied der bereits 2017 von den Ländern Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen gegründeten Kooperationsgemeinschaft „EAkte als Service“. Auch die damit einhergehenden Synergieeffekte durch die Entwicklung gemeinsamer Lösungen beim Einsatz der elektronischen Prozessakte und der intensive fachliche Austausch auf Expertenebene haben entscheidend dazu beigetragen, dass weit vor Ablauf der gesetzlichen Frist die geforderte Umstellung der Aktenführung erfolgen konnte.

Quelle: Bundessozialgericht, Pressemitteilung vom 5. September 2022

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