Nach intensiven vier-monatigen Vorbereitungen in parallel tagenden Ausschüssen in der frei gewählten Volkskammer der DDR und im Deutschen Bundestag wird der Einigungsvertrag zur Einheit Deutschlands in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Vertrag muss von beiden deutschen Parlamenten ratifiziert werden.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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