Durch Finanzanlagen auf dem grauen Kapitalmarkt haben Kleinanleger:innen bereits Milliarden Euro verloren. Hamburg bringt nun eine Initiative in den Bundesrat ein, um die Summen zu deckeln, die Verbraucher:innen in hochriskante Finanzprodukte investieren. Das soll Verbraucher:innen vor dem Totalverlust ihres Vermögens bewahren.

 

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina: „Immer mehr Verbraucher:innen beschäftigten sich mit Geldanlagen, weil Nullzinsen, Kontoführungsgebühren und Inflation das Vermögen auf dem Sparkonto schrumpfen lassen. Oft werden den Menschen aber falsche Versprechen gemacht, sie werden falsch beraten oder kaufen hochriskante Produkte, ohne sich darüber im Klaren zu sein. Wir wollen das Gesetz über Vermögensanlagen deckeln, um Kleinanleger:innen auf dem grauen Kapitalmarkt vor hochriskanten Einzelinvestments zu schützen.“

 

Nicht alle Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, werden kontrolliert und stehen unter staatlicher Aufsicht: Vom grauen Kapitalmarkt ist die Rede, wenn Anbieter:innen keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benötigen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Direktinvestments, Nachrangdarlehen oder Genussrechte. Häufig handelt es sich um Anbieter:innen, die mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau locken.

 

Mit der Bundesratsinitiative setzt sich Hamburg dafür ein, dass das Vermögensanlagengesetz um eine Deckelung der Anlagesumme für jedes Investment ergänzt wird. Es dürfen dann bestimmte Beträge nicht mehr überstiegen werden. Die Investitionssummen sind dabei gestaffelt in maximal 1000 Euro pro Anlage, 10.000 Euro pro Anlage oder 25.000 Euro pro Anlage. Diese Deckelungen orientieren sich immer an der individuellen Vermögenslage von Kleinanleger:innen.

 

Damit werden Verbraucher:innen entsprechend ihrer Vermögenslage vor hohen riskanten Einzelinvestments geschützt. Sollte eine Anlage scheitern, droht nicht der Totalverlust ihres Vermögens. Verbraucher:innen soll es nach wie vor möglich sein, ihr gesamtes Geld in diesem Sektor zu investieren. Voraussetzung dafür ist dann aber, dass das eingesetzte Geld auf mehrere Finanzprodukte des grauen Kapitalmarktes verteilt werden muss.

Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, Pressemitteilung vom 6. September 2022

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