Mit Wirkung vom heutigen Tag hat der Bundespräsident den bisherigen Vizepräsidenten des
Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Andreas Korbmacher zum Präsidenten des
Bundesverwaltungsgerichts ernannt.

Herr Prof. Dr. Korbmacher wurde 1960 in Freiburg im Breisgau geboren. Nach Abschluss seiner
juristischen Ausbildung begann er 1988 seine richterliche Laufbahn am Landgericht Berlin. Im Januar
1990 wechselte Herr Prof. Dr. Korbmacher an das Verwaltungsgericht Berlin. Im selben Jahr
promovierte ihn die Freie Universität Berlin zum Doktor der Rechte. Es folgten Abordnungen als
wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sowie an die
Senatsverwaltung für Justiz. Ab Januar 2003 war Herr Prof. Dr. Korbmacher als Richter am
Oberverwaltungsgericht Berlin (später Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) tätig; im Mai
2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt.

Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im November 2008 gehörte Herr Prof.
Dr. Korbmacher zunächst dem 9. Revisionssenat an, der u.a. für planungsrechtliche Verfahren
betreffend den Bau von Bundesfernstraßen und das Kommunalabgabenrecht zuständig ist. Im Mai 2017
übernahm er den Vorsitz des 7. Revisionssenats, zu dessen Zuständigkeit insbesondere das
Umweltschutzrecht einschließlich des Immissionsschutzrechts gehört. Ab August 2021 übernahm er
zusätzlich den Vorsitz des für das Informationsfreiheitsrecht zuständigen 10. Revisionssenats.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Prof. Dr. Korbmacher seit 2007 Honorarprofessor an der
Technischen Universität Berlin.

Herr Prof. Dr. Korbmacher tritt die Nachfolge des Ende Juni 2021 in den Ruhestand getretenen
früheren Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert an.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 8. September 2022

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