44.313 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst gewesen. Zugleich waren im AZR 767.217 Personen mit Flüchtlingsschutz erfasst, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3201) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2883) schreibt. Danach waren zum Stichtag 30. Juni 2022 zudem 265.886 Personen mit subsidiärem Schutz erfasst. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (Abschiebungsverbote) waren den Angaben zufolge zur Jahresmitte 142.438 Menschen erfasst und mit einer Duldung 247.290 Menschen.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr 444 vom 12. September 2022

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