Das Landgericht Würzburg hat die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. 

Nach den Urteilsfeststellungen verabreichte die Angeklagte, eine Altenpflegehelferin, zwei Bewohnerinnen eines Pflegeheims ohne medizinische Indikation Insulin in lebensgefährlichen Mengen. Sie wollte erreichen, dass die Frauen in ein Krankenhaus eingeliefert werden; hiervon versprach sie sich eine Arbeitsentlastung. Die geschädigten Frauen wurden gerettet. Das Landgericht hat sich nicht vom Tötungsvorsatz überzeugen können. 

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist frei von Rechtsfehlern. 

Vorinstanz: 

Landgericht Würzburg – Urteil vom 12. Oktober 2021 – 1 Ks 801 Js 20779/20

Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 12. September 2022

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