Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat mit Wirkung vom heutigen Tag die rockerähnliche Gruppierung „United Tribuns“ verboten. Der Gesamtverein sowie die 13 „Chapter“ als Teilorganisationen werden aufgelöst. Das Vereinsvermögen wird beschlagnahmt und unterliegt der Einziehung. Von diesem Verbot sind nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts knapp 100 Mitglieder in Deutschland betroffen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Rockerkriminalität ist von großer Brutalität geprägt. Auseinandersetzungen im Rockermilieu gefährden immer wieder völlig unbeteiligte Menschen. Mitglieder der Gruppierung „United Tribuns“ haben schwerste Straftaten begangen: Sexualstraftaten, Menschenhandelsdelikte und versuchte Tötungsdelikte. Deshalb habe ich heute die Gruppierung „United Tribuns“ verboten. Zur Stunde finden Durchsuchungen in neun Bundesländern statt. Bei allen beteiligten Einsatzkräften bedanke ich mich sehr herzlich für die gut vorbereiteten und konsequenten Maßnahmen.

Wir müssen als Rechtsstaat sehr deutlich zeigen, dass wir Gruppierungen, von denen so schwere Straftaten ausgehen, nicht dulden. Vereinsverbote sind ein scharfes Schwert, von dem wir in genau diesen Fällen Gebrauch machen.“

Die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus. Wesensprägend für den Verein ist insbesondere dessen strafrechtswidrige Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Rocker- und rockerähnlichen Gruppierungen und anderen Organisationen. In der Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl teilweise schwerster Straftaten. Dazu zählen verschiedene Körperverletzungs- und versuchte Tötungsdelikte im Zusammenhang mit gewalttätigen Auseinandersetzungen, in denen sich die „United Tribuns“ z.B. mit konkurrierenden Rockergruppierungen wie den „Hells Angels“ gewalttätig auseinandersetzten. Die Mitglieder sind aber auch wegen Sexual- und Menschenhandelsdelikten, Betrugsdelikten oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich in Erscheinung getreten. 

Das Vereinsverbot erfolgt in Abstimmung mit den Innenministerien der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das Verbot wurde heute Morgen um 06.00 Uhr im amtlichen Teil des Bundesanzeigers (abrufbar unter www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht und den Funktionären des Vereins zugestellt. Ebenfalls seit 6.00 Uhr laufen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen.

Kennzeichen der „United Tribuns“ und seiner Teilorganisationen dürfen ab sofort weder verbreitet noch öffentlich oder in einer Versammlung verwendet werden. Dem Verein und seinen Teilorganisationen ist jede Tätigkeit in Deutschland untersagt. Es ist verboten, Ersatzorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.

Die rockerähnliche Gruppierung „United Tribuns“ wurde 2004 von einem ehemaligen bosnischen Boxer in Villingen-Schwenningen gegründet. Dieser kam infolge des Bosnienkriegs aus Prijedor (Bosnien-Herzegowina) als Flüchtling nach Deutschland und betätigte sich zunächst als Türsteher im Großraum Villingen-Schwenningen. Zusammen mit weiteren Personen aus dem Türsteher-, Rocker- und Rotlichtmilieu eröffnete er zwei Bordelle. Die „United Tribuns“ stiegen, neben der rockerähnlichen Gruppierung „Black Jackets“, zu einer der mächtigsten und mitgliederstärksten Gruppierungen in Deutschland auf. 

Die „United Tribuns“ stellen sich nach außen als eine „Bruderschaft“ mit Affinität zum Kampfsport und Fitnessmilieu dar. Tatsächlicher Zweck der „United Tribuns“ ist es jedoch, einen Machtzuwachs innerhalb des Rockermilieus anzustreben und dies regelmäßig auch mit Gewalt, insbesondere gegenüber anderen Rocker- bzw. rockerähnlichen Gruppierungen, durchzusetzen. Mitglieder und Führungspersonen der United Tribuns begehen teils erhebliche Gewaltdelikte. Dass die Begehung von Straftaten durch die „United Tribuns“ nicht nur geduldet, sondern auch gefördert und belohnt wird, zeigt sich auch daran, dass es verschiedene Aufnäher („Patches“) des Vereins gibt, die an Mitglieder verliehen werden, die Straftaten im Sinne des Vereins verübt haben.

Grundsätzlich besteht bei der Austragung szeneinterner Konflikte der „Rockerszene“ in der Öffentlichkeit auf Grund des hohen Gewaltpotenzials unter dem möglichen Einsatz von (Schuss-)Waffen, die Gefahr, dass unbeteiligte Personen zu Schaden kommen.

Der Bund hat gemeinsam mit den Bundesländern bereits 2010 eine Rahmenkonzeption erstellt, die einen ganzheitlichen Ansatz der Bekämpfung der Rockerkriminalität verfolgt. Die Zuständigkeit der Umsetzung geeigneter repressiver und präventiver Maßnahmen obliegt grundsätzlich den örtlich zuständigen Polizeibehörden. 

Das BMI hat auf Grundlage des Vereinsgesetzes die Möglichkeit, ein Bundesverbot gegen Gruppierungen auszusprechen, sofern diese Gruppierungen mehr als ein Bundesland tangieren und sie in ihrem Zweck oder ihrer Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Ziel ist es hierbei, die Bevölkerung vor Straftaten zu schützen, die von der Gruppierung ausgehen.

Das BKA wird als Zentralstelle unterstützend und beratend tätig, beispielsweise in Form von Fachexpertise und Koordination. Auch werden mögliche gefährdungsrelevante Entwicklungen zeitnah festgestellt, um geeignete polizeiliche Maßnahmen einleiten zu können.

Quelle: Bundesministerium für Inneres und Heimat, Pressemitteilung vom 14. September 2022

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