Seit heute Morgen um 6.00 Uhr waren rund 1500 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Einsatz, um das durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser verhängte Verbot der rockerähnlichen Gruppierung „United Tribuns“ zu vollstrecken. Neben Kräften der Landespolizeien waren Kräfte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts beteiligt. 108 Objekte wurden durchsucht, mit Schwerpunkt in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Zudem fanden Durchsuchungen in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen statt.

Bei den Durchsuchungen wurde eine hohe Anzahl an Waffen und gefährlichen Gegenstände verschiedenster Art sichergestellt, darunter Schusswaffen, Waffen ohne Prüfsiegel, Macheten, Baseballschläger und Schlagringe. Sichergestellt wurden zudem Gegenstände wie Kutten und Patches, mobile Geräte wie Handys und Laptops, Bargeld, diverse Betäubungsmittel sowie ein 3D-Drucker, mit dem mutmaßlich Schlagringe produziert wurden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Rockerkriminalität ist von großer Brutalität geprägt. Auseinandersetzungen im Rockermilieu gefährden immer wieder völlig unbeteiligte Menschen. Mitglieder der Gruppierung „United Tribuns“ haben schwerste Straftaten begangen: Sexualstraftaten, Menschenhandelsdelikte und versuchte Tötungsdelikte. Deshalb habe ich heute die Gruppierung „United Tribuns“ verboten. 

Bei den Durchsuchungen ist eine hohe Anzahl von Waffen sichergestellt worden. Das zeigt, wie gefährlich diese Gruppierung ist. Bei allen beteiligten Einsatzkräften bedanke ich mich sehr herzlich für die gut vorbereiteten und konsequenten Maßnahmen.

Wir müssen als Rechtsstaat sehr deutlich zeigen, dass wir Gruppierungen, von denen so schwere Straftaten ausgehen, nicht dulden. Vereinsverbote sind ein scharfes Schwert, von dem wir in genau diesen Fällen Gebrauch machen.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat mit Wirkung vom heutigen Tag die rockerähnliche Gruppierung „United Tribuns“ verboten. Der Gesamtverein sowie die 13 „Chapter“ als Teilorganisationen werden aufgelöst. Das Vereinsvermögen wird beschlagnahmt und unterliegt der Einziehung. Von diesem Verbot sind nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts knapp 100 Mitglieder in Deutschland betroffen.

Die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) stellt fest, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus. Wesensprägend für den Verein ist insbesondere dessen strafrechtswidrige Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Rocker- und rockerähnlichen Gruppierungen und anderen Organisationen. In der Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl teilweise schwerster Straftaten. Dazu zählen verschiedene Körperverletzungs- und versuchte Tötungsdelikte im Zusammenhang mit gewalttätigen Auseinandersetzungen, in denen sich die „United Tribuns“ z.B. mit konkurrierenden Rockergruppierungen wie den „Hells Angels“ gewalttätig auseinandersetzten. Die Mitglieder sind aber auch wegen Sexual- und Menschenhandelsdelikten, Betrugsdelikten oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich in Erscheinung getreten. 

Die „United Tribuns“ stellen sich nach außen als eine „Bruderschaft“ mit Affinität zum Kampfsport und Fitnessmilieu dar. Tatsächlicher Zweck der „United Tribuns“ ist es jedoch, einen Machtzuwachs innerhalb des Rockermilieus anzustreben und dies regelmäßig auch mit Gewalt, insbesondere gegenüber anderen Rocker- bzw. rockerähnlichen Gruppierungen, durchzusetzen. Mitglieder und Führungspersonen der United Tribuns begehen teils erhebliche Gewaltdelikte. Dass die Begehung von Straftaten durch die „United Tribuns“ nicht nur geduldet, sondern auch gefördert und belohnt wird, zeigt sich auch daran, dass es verschiedene Aufnäher („Patches“) des Vereins gibt, die an Mitglieder verliehen werden, die Straftaten im Sinne des Vereins verübt haben.

Kennzeichen der „United Tribuns“ und seiner Teilorganisationen dürfen ab sofort weder verbreitet noch öffentlich oder in einer Versammlung verwendet werden. Dem Verein und seinen Teilorganisationen ist jede Tätigkeit in Deutschland untersagt. Es ist verboten, Ersatzorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 14. September 2022

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