Hessen hat eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um Gerichte bei zivilgerichtlichen Massenverfahren zu entlasten („Maßnahmen zur Bewältigung zu gerichtlicher Massenverfahren und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Justiz“; Drucksache 342/22). An diesem Freitag wird Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck die Vorschläge in der Plenarsitzung des Bundesrates vorstellen.

 

Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck: „Unsere Zivilgerichte müssen sich zunehmend mit Massenverfahren beschäftigen. Das sind Verfahren, bei denen es immer wieder um identische oder vergleichbare Fälle geht, die im Wesentlichen gleiche Ansprüche geltend machen. Darunter fallen unter anderem Dieselklagen, die Geltendmachung von Fluggastrechten und Schadensersatzforderungen in Kapitalanlageverfahren. Diese Verfahren binden nicht nur Personal in einem enormen Ausmaß, sondern führen auch zu immer längeren Verfahrenszeiten. Das ist sowohl für die Rechtsuchenden als auch für die übrigen Verfahrensbeteiligten ein nicht dauerhaft hinnehmbarer Zustand, der zudem das Vertrauen in den Rechtsstaat schwinden lässt. Die Praktikerinnen und Praktiker berichten von ihren Erfahrungen, die ich ernst nehme, die wir alle ernst nehmen sollten. Allerdings werden die Appelle aus der Praxis und von den Ländern bisher von Bundesjustizminister Buschmann ignoriert, was nicht nur Gerichte verärgert, sondern auch für Unverständnis in der Bevölkerung sorgt. Schließlich sind es die Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund unverhältnismäßig langer Verfahren länger auf ihr Recht warten müssen.“

 

„Hessen hört die Rufe aus der Praxis und schlägt mit seiner Bundesratsinitiative vor, wie Massenverfahren zeitnah und effizienter erledigt werden können. Dazu zählen beispielsweise frühzeitigere Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs. Die Justizministerkonferenz ist dem Bundesjustizminister auch hier voraus und hat mit einer von ihr eingesetzten Arbeitsgruppe wichtige Vorarbeiten geleistet. Auch der Deutsche Richterbund hat weiterführende Vorschläge in die Diskussion eingebracht. Außerdem müssen Möglichkeiten geschaffen werden, mit denen Beweisaufnahmen konzentriert und in einer Vielzahl von Fällen verwertet werden können. Ich hoffe sehr, dass Bundesjustizminister Buschmann die Probleme der Praktikerinnen und Praktiker sowie der Länder erkennt und endlich handelt“, betonte der Hessische Minister der Justiz abschließend.

Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 14. September 2022

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