Nachdem die Feierlichkeiten Corona-bedingt verschoben werden mussten, fand am heutigen 15. September 2022 die feierliche Einführung des neuen Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts in Chemnitz Dirk Eberhard Kirst durch Staatsministerin Katja Meier statt. Zugleich wurde dessen Vorgänger Dr. Michael Gockel in den Ruhestand verabschiedet. Krankheitsbedingt konnte Dr. Gockel heute nicht an der Feier teilnehmen.

Mit dem aus Heidelberg stammenden Dirk Eberhard Kirst übernimmt ein Richter das Amt, der bereits seit Beginn der 1990er-Jahre umfassende Erfahrungen in der sächsischen Justiz sammeln konnte. Nachdem er Ende 1994 zum Richter auf Lebenszeit beim Arbeitsgericht Zwickau ernannt worden war, führte sein Weg ihn in das Staatsministerium der Justiz, wo er zunächst als Referent im Personal- und im Haushaltsreferat, später als Leiter des Personalreferats für den gehobenen Dienst tätig war. 2001 übernahm Kirst die Stelle des Direktors des Amtsgerichts in Aue, das er mehr als zehn Jahre lang leitete. Zusätzlich zur Tätigkeit des Direktors übernahm Dirk Eberhard Kirst am Oberlandesgericht Dresden die Leitung des IT-Projekts »forumSTAR Sachsen«, in dessen Rahmen er die Einführung aller Module dieses IT-Fachverfahrens bei 37 Gerichten sicherstellte. 

Von Januar 2013 bis Juni 2017 übernahm Kirst die Stelle des Vizepräsidenten des Landgerichts Chemnitz, während er gleichzeitig für ein dreiviertel Jahr die Aufgaben des Direktors des Amtsgerichts Zwickau übernahm. Im Juni 2017 wurde er zum Präsidenten des Landgerichts in Zwickau ernannt. 

Anfang Mai des letzten Jahres kehrte Dirk Eberhard Kirst dorthin zurück, wo seine Laufbahn begann: In die Arbeitsgerichtsbarkeit; diesmal jedoch nicht im Eingangsamt eines Proberichters, sondern als dessen Präsident. 

In ihrem Grußwort betonte Justizministerin Katja Meier die Herausforderungen der Aufgaben, die Dirk Eberhard Kirst bereits seit einem Jahr in Angriff genommen hat: »Die Aufgaben der Arbeitsgerichte sind immer ein Spiegelbild des aktuellen Zustands von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft und bewegen sich am Puls der Zeit. Den Richterinnen und Richtern kommt die wichtige Aufgabe zu, nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft einen angemessenen Ausgleich zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu finden. Zusätzlich müssen sie die Herausforderungen des technischen Fortschritts in ihre Entscheidungen einbeziehen. Ich denke da zum Beispiel an Homeoffice-Regelungen. Und auch der anstehende Generationenwechsel innerhalb der Gerichtsbarkeiten will klug umgesetzt werden. Für all diese Herausforderungen wünsche ich Herrn Kirst größtmöglichen Erfolg.«

Sein Vorgänger Dr. Michael Gockel stammt ursprünglich aus Essen und sammelte erste Erfahrungen als Richter beim Arbeitsgericht Stuttgart. Nahezu zeitgleich mit seiner Ernennung zum Richter auf Lebenszeit im Jahr 1988 verlieh ihm die Universität Trier für seine arbeitsrechtliche Dissertation den akademischen Grad eines Doktors. Mit großem Erfolg schloss er schließlich seine zweijährige Zeit beim Bundesarbeitsgericht ab, um anschließend an das Arbeitsgericht Stuttgart zurückzukehren. Im Jahr 1991 ließ er sich nach Sachsen abordnen, wo er fortan in den Kammern für Arbeitssachen beim Kreisgericht Leipzig-Stadt, seit 1992 Arbeitsgericht Leipzig, tätig war. Bereits kurze Zeit später, im Mai 1993, wurde Dr. Gockel dessen Direktor, 1995 dann zum Präsidenten des Arbeitsgerichts Leipzig ernannt. In seine Amtszeit fiel auch die erfolgreiche Planung und Durchführung des Umzugs des Arbeitsgerichts Leipzig an seinen heutigen Standort.

Im Jahr 2006 bewarb er sich erfolgreich auf die Stelle des Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts in Chemnitz. Dieses Amt übte Dr. Gockel bis zum Eintritt in den Ruhestand über 15 Jahren aus. Zudem war Dr. Gockel stellvertretendes Mitglied beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. 2003 und 2013 wurde er für jeweils neunjährige Amtszeiten zum Stellvertreter des Vizepräsidenten gewählt.

Im April 2020 feierte Dr. Gockel sein 40-jähriges Dienstjubiläum. Justizministerin Katja Meierwürdigte diese bemerkenswerte berufliche Laufbahn: »In all seinen Funktionen stellte sich Dr. Gockel über viele Jahre in den Dienst des Freistaates Sachsen und blieb während seiner gesamten Laufbahn dem Arbeitsrecht treu. In dieser Zeit trug er mit großer Erfahrung und außergewöhnlichem Engagement dafür Sorge, dass die sächsischen Arbeitsgerichte den Anspruch des Einzelnen auf Justizgewährung zuverlässig wahrnehmen konnten. An der Spitze des Sächsischen Landesarbeitsgerichts trug er aber auch Verantwortung für die Pflege guter Beziehungen zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und für die fortschreitenden Herausforderungen durch technischen Fortschritt. Dafür danken wir ihm und wünschen Herrn Dr. Gockel für die nun kommende Zeit alles erdenklich Gute, insbesondere viel Gesundheit und weiterhin viel Schaffenskraft.«

Die Feier fand im Stadtverordnetensaal des Chemnitzer Rathauses statt und wurde begleitet von Musikerinnen und Musikern des Sächsischen Polizeiorchesters. 

Hintergrund

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zuständig. Daneben entscheiden die Arbeitsgerichte über eine Reihe von weiteren Streitigkeiten, die mit dem Arbeitsleben in Verbindung stehen, beispielsweise Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit von Streik und Aussperrung oder die Anwendung von Tarifverträgen und von besonderen Schutzgesetzen zu Gunsten bestimmter Arbeitnehmergruppen, wie Schwerbehinderten, werdenden Müttern und Jugendlichen.
Die Arbeitsgerichte in Sachsen haben ihren Sitz in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Das Landesarbeitsgericht des Freistaates Sachsen befindet sich in Chemnitz und führt die Bezeichnung »Sächsisches Landesarbeitsgericht«. Das Landesarbeitsgericht ist Berufungs- oder Beschwerde-Gericht zu den Urteilen und Beschlüssen der Arbeitsgerichte in erster Instanz.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Pressemitteilung vom 15. September 2022

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