Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung Dr. Ulrike Höppner zur Vizepräsidentin des Arbeitsgerichts und Dr. Frank Schindler zum Vizepräsidenten des Finanzgerichts gewählt.

 

Dr. Ulrike Höppner wurde 1979 in Anklam geboren. Sie trat nach mehrjähriger Rechtsanwaltstätigkeit 2009 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein und war zunächst am Arbeitsgericht tätig. Von 2010 bis 2011 war sie abgeordnet an die damalige Hamburger Justizbehörde, wo sie im Justizverwaltungsamt, der Abteilung Stiftungsangelegenheiten und im Bereich Justitiariat und Zivilrecht arbeitete. Nach Ihrer Rückkehr zum Arbeitsgericht 2011 wurde sie zur Richterin am Arbeitsgericht ernannt und ist dort seit dem Jahr 2020 als weitere Aufsichtsführende Richterin am Arbeitsgericht tätig. Daneben war Dr. Ulrike Höppner von 2015 bis 2016 Mitglied des dortigen Richterrats und ist seit 2017 Mitglied des Präsidiums des Arbeitsgerichts.

 

Dr. Frank Schindler wurde 1963 in Minden geboren. Nach dem 2. Juristischen Staatsexamen war er zunächst in einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei tätig, bis er schließlich 1994 in den höheren Justizdienst in Schleswig-Holstein eintrat. Im gleichen Jahr promovierte er an der Universität Hamburg. Dr. Frank Schindler war von 1997 bis 1999 abgeordnet an das Bundesverfassungsgericht und im Anschluss an die damalige Hamburger Justizbehörde. 2001 wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt und war vom 2002 bis 2004 Präsidialrichter am schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht. Nach einer zweijährigen Abordnung an das schleswig-holsteinische Finanzgericht wurde er dort 2006 zum Richter ernannt und war bis 2011 am Finanzgericht tätig, davon die letzten vier Jahre als Pressesprecher. Anschließend wechselte er an das Finanzgericht Hamburg, wo er von 2016 bis 2019 als Präsidialrichter tätig war. 2018 wurde Dr. Frank Schindler zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht ernannt und hat seitdem den Vorsitz des 6. Senats inne.

 

Justizsenatorin Anna Gallina: „Ich gratuliere Dr. Ulrike Höppner und Dr. Frank Schindler herzlich zu Ihrer heutigen Wahl. Mit dieser Entscheidung ziehen als neue Vizepräsident:innen zwei hervorragende Jurist:innen in das Hamburger Arbeitsgericht und in das Hamburger Finanzgericht ein. Die Hamburger Justizlandschaft gewinnt mit ihnen nicht nur zwei starke Führungskräfte und erfahrene Jurist:innen, sondern auch zwei Persönlichkeiten, die unsere Justiz zukunftsweisend mitgestalten. Ich wünsche beiden viel Erfolg für ihre neuen Aufgaben und viel Freude an den neuen Herausforderungen.“

 

Hintergrund zur Richterwahl

In Hamburg werden Berufsrichter:innen vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richter:innen. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreter:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter:innen und zwei Rechtsanwält:innen bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Er beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, Pressemitteilung vom 14. September 2022

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