3000 Seiten Urteilsbegründung, 438 Verhandlungstage, 93 Nebenkläger: Der NSU-Prozess in München war ein Gerichtsverfahren, das Gesamtkosten in Höhe von rund 64 Millionen Euro verursacht hat. Bayern bringt heute (16. September) gemeinsam mit Sachsen-Anhalt einen Antrag in den Bundesrat ein, mit dem der Bund u. a. bei solchen Mammutprozessen stärker in die Pflicht genommen werden soll. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Für Staatsschutzsachen, die der Generalbundesanwalt anklagt, ist nach dem Grundgesetz originär der Bund zuständig. Die Oberlandesgerichte üben die Gerichtsbarkeit in diesen Fällen der sogenannten ‚Organleihe‘ nur für den Bund aus. Trotzdem werden den Ländern regelmäßig nur die Verfahrens- und Justizvollzugskosten erstattet, nicht aber die ganz erheblichen Personal- und Sachkosten einschließlich der Baukosten. Deshalb fordern die Länder schon seit Jahren, dass sich der Bund auch in diesen Bereichen angemessen beteiligt.“

 

Die Möglichkeit, weitergehende Kosten bei „besonderen Umständen“ zu erstatten, sieht zwar bereits eine Vereinbarung von Bund und Ländern aus dem Jahr 1976 vor. Eisenreich: „Der Bund hat jedoch selbst beim NSU-Verfahren die Anerkennung solcher Umstände verweigert. Wir brauchen daher dringend eine klare und konkrete gesetzliche Regelung.“ Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2020 hatte Bayern beauftragt, eine Bundesratsinitiative nach der Bundestagswahl vorzubereiten. Minister Eisenreich: „Das Bundesjustizministerium wurde wiederholt aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten. Bislang: Keine Reaktion.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 16. September 2022

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