Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung von
Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) – hat gegen eine 29-jährige deutsche
und marokkanische Staatsangehörige wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in zwei
terroristischen Vereinigungen im Ausland und der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
Anklage bei dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am
Main erhoben.


Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll sich die aus dem Hochtaunuskreis stammende
Angeschuldigte im Jahr 2013 in der salafistischen Szene des Rhein-Main-Gebiets bewegt
haben. Gemeinsam mit ihrem Ehemann, der ebenfalls einer radikalen Auslegung des
Islams anhing, soll sie im September 2013 über die Türkei nach Syrien ausgereist sein
und sich zunächst der Terrororganisation Jabhat al-Nusra als Mitglied angeschlossen
haben. Auf dem Gebiet der Jabhat al-Nusra soll sich die Angeschuldigte um den gemeinsamen
Haushalt und die im Februar 2014 geborene Tochter gekümmert haben, wodurch
sie ihrem Ehemann ermöglicht haben soll, sich als Kämpfer für die Vereinigung zu betätigen.
Im Sommer 2014 sollen die Eheleute mit ihrer Tochter Syrien verlassen und sich in der
Türkei aufgehalten haben, zunächst mit dem Ziel, nach Deutschland zurückzukehren,
bevor sie im November 2014 in das Gebiet des Islamischen Staates ausgereist und sich
dieser Terrororganisation als Mitglieder angeschlossen haben sollen.

In den folgenden Jahren soll die Angeschuldigte ihrem Ehemann, der sich nach einer
militärischen Ausbildung dem IS als Kämpfer angeschlossen haben und in dessen Finanzverwaltung
tätig gewesen sein soll, zu dessen jeweiligen Einsatzorten gefolgt sein
und durch die Führung des Haushalts dessen Tätigkeit für den IS ermöglicht haben. Im
Gegenzug sollen die Eheleute für sich und ihre Tochter von dem IS monatliche Geldzahlungen
in Höhe von 135 US-Dollar als Alimentation erhalten haben.


Bei der Ausreise in das IS-Gebiet soll der Angeschuldigten aufgrund ihres früheren Aufenthalts
in Syrien bewusst gewesen sein, dass sie ihre damals neun Monate alte Tochter
durch die erneute Verbringung in ein Bürgerkriegsgebiet in große Gefahr bringen würde.
Tatsächlich soll das Mädchen im Rahmen von Kampfhandlungen eine erhebliche Verletzung
erlitten haben. Auch die Erziehung im Sinne der IS-Ideologie, das Aufwachsen unter
der menschenverachtenden Willkürherrschaft des IS und der fehlende Schulbesuch sollen
erhebliche Gefahren für die Entwicklung des Kindes begründet haben.
Nachdem die Angeschuldigte im Februar 2019 von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung
(Yekîneyên Parastina Gel; YPG) festgenommen wurde, befand sie sich gemeinsam
mit ihrer Tochter und ihren weiteren Kindern bis März 2022 in einem kurdischen
Gefangenenlager.


Nach ihrer Rückführung nach Deutschland wurde die Angeschuldigte am 31.03.2022 am
Frankfurter Flughafen festgenommen. Sie befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der zunächst mit den Ermittlungen befasste Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen
am 04.04.2022 an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgegeben.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 19. September 2022

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