Im Niedersächsischen Landtag wurden heute Änderungen im Recht der Ausbildung von Juristinnen und Juristen abschließend beraten und beschlossen. Folgende Änderungen werden kommen:

1.

Die Regelstudienzeit wird von viereinhalb auf fünf Jahre heraufgesetzt. Dies entspricht der bundesgesetzlichen Regelung.

Dazu sagt Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza: „Die Entwicklung der durchschnittlichen Studienzeiten in den letzten Jahren hat diese Anpassung nötig gemacht. Für die Studierenden sind damit Erleichterungen insbesondere beim BAföG verbunden.“

2.

Referendarinnen und Referendare, die minderjährige Kinder oder pflegebedürftige nahe Angehörige betreuen, erhalten die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Dies wird praktisch durch eine Reduzierung der Dienstzeit um ein Fünftel bei gleichzeitiger Verlängerung der Dauer des Vorbereitungsdienstes umgesetzt, wobei dies auch nach Beginn oder auch nur für einen Teil des Vorbereitungsdienstes möglich sein soll.

Havliza: „Die Einführung der Regelungen zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ist zwingend erforderlich, um den Herausforderungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die sich aus der Übernahme familiärer Betreuungsaufgaben ergeben, besser gerecht zu werden. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass mit der nun beschlossenen landesgesetzlichen Regelung die Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit endlich ermöglicht wird.“

3.

Künftig soll die Vermittlung der Pflichtfächer auch in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur erfolgen. Havliza: „Man kann das Recht nicht lehren – und auch nicht lernen -, wenn man sich nicht bewusst ist, dass jede Rechtsanwendung die Gefahr in sich birgt, das Recht zur pervertierten. Diese Gefahr hat sich auf deutschem Boden in Zeiten des NS-Regimes und auch unter der Herrschaft der SED verwirklicht und gehört damit zu den geschichtlichen Grundlagen des Studiums.“

Quelle: Niedersächsisches Justizministerium, Pressemitteilung vom 21. September 2022

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