Beim „Date Rape“ findet in der Regel zunächst eine Kontaktaufnahme zwischen Opfer und Täter/Täterin häufig über Dating-Apps statt. Im Kontext einer einvernehmlichen Verabredung zwischen vermeintlich Bekannten findet dann eine erzwungene oder ungewollte sexuelle Handlung statt. Dieses Phänomen wird unter der Begrifflichkeit „Date Rape“ abgebildet. Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen hat in den zurückliegenden Jahren Steigerungen bei dieser speziellen Deliktsform festgestellt.

Recherchen und Auswertungen haben ergeben, dass bis Juli 2022 eine niedrige zweistellige Fallanzahl festgestellt wurde. Im vergangenen Jahr registrierte das LKA Niedersachsen eine niedrige zweistellige Anzahl an Fällen von „Date Rape“. In den Jahren 2019 und 2020 wies die Auswertung noch jeweils eine einstellige Anzahl an Vergewaltigungen in diesem Kontext auf. Diese Daten wurden mithilfe der sog. Eingangsstatistik erhoben. Dazu gehören Fälle, die noch nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden, weswegen der Datenbasis noch Schwankungen unterliegen können.

„Date Rape“ stellt im Vergleich zu den Gesamtzahlen der Vergewaltigungen nur einen geringen Prozentanteil (zwischen 1 % und 3,5 %) dar. Bei den Fallzahlen Vergewaltigungen (nicht vergleichbar mit den PKS-Zahlen) hat die Polizei Niedersachsen in den Jahren 2019 bis 2021 eine mittlere dreistellige Anzahl an Vergewaltigungen registriert. Das Niveau der Vorjahre wurde bis Juli bereits erreicht.

Das LKA Niedersachsen vermutet bei dem Phänomen „Date Rape“ ein hohes Dunkelfeld, da Taten oftmals der Polizei nicht angezeigt werden. Die Polizei Niedersachsen rät in diesem Zusammenhang allen Opfern von sexualisierter Gewalt, diese schnellstmöglich anzuzeigen und den Kontakt zur Polizei zu suchen. Besonders geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte besprechen einfühlsam das Erlebte und nehmen die Anzeige sensibel auf.

Grundsätzlich ist „Date Rape“ kein Phänomen, welches sich nur auf Internetkontakte beschränkt. Sexuelle Handlungen gegen den Willen können bei jeder Art von neuer Bekanntschaft entstehen.

Das LKA Niedersachsen gibt Hinweise und Präventionstipps zum Thema Dating:

Was können Sie tun, damit Ihr erstes Date gut verläuft?

   -	Seien Sie nicht bei jeder neuen Bekanntschaft misstrauisch, aber
seien Sie aufmerksam. Haben Sie ein komisches Gefühl bei dem, wie 
sich die Person benimmt, was sie sagt, wie sie mit Ihnen umgeht? 
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl, wenn es um das Verhalten Ihrer 
Verabredung geht.
   -	Wenn Sie Ihr Date im Internet kennengelernt haben: Die meisten 
Plattformen versprechen, dass sie für die Sicherheit der Nutzerinnen 
und Nutzer sorgen. Diese Sicherheit kann jedoch nicht umfassend sein,
sodass Sie sich ein eigenes Urteil bilden sollten, ob Ihr 
Chatpartner/-in in seiner/ihrer Kommunikation authentisch und seriös 
rüberkommt oder irgendetwas "komisch" ist.
   -	Verabreden Sie sich die ersten Male an öffentlichen Orten. Das 
reduziert die Gefahr von Übergriffen und bietet Ihnen einen 
Schutzraum.
   -	Sagen Sie Freundinnen und Freunden, mit wem Sie sich verabreden 
und wohin Sie gehen. Vereinbaren Sie mit einer Vertrauensperson, dass
Sie diese nach zwei Stunden anrufen und mit vorher abgesprochenen 
"Codewörtern" mitteilen, dass es Ihnen gut geht.
   -	Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sie über Ihr Handy für den 
Zeitraum des ersten Dates den Livestandort mit einer 
vertrauenswürdigen Person teilen, sodass diese Sie anrufen oder - 
wenn Sie auf die Anrufe nicht reagieren - weitere Schritte einleiten 
kann, wenn Ihre Wege und Aufenthaltsorte an dem Abend nicht mit Ihrem
üblichen Verhalten übereinstimmen. Dazu gibt es spezielle 
Tracking-Apps, aber beispielsweise bietet WhatsApp diese Funktion 
ebenfalls.
   -	Bei ersten Dates mit Personen, die Sie noch nicht gut kennen, 
sollten Sie auf Ihren Alkoholkonsum achten und keine Drogen nehmen, 
die Ihre Urteilsfähigkeit, Ihre Handlungsfähigkeit oder Ihr 
Bewusstsein beeinträchtigen können.
   -	Es kann auch sein, dass Ihr Date Ihnen K.o.-Tropfen in Ihr 
Getränk mischt. Lassen Sie sich von Ihrem Date nur ein Getränk 
ausgeben, wenn Sie es direkt vom Thekenpersonal bekommen. Nehmen Sie 
kein offenes Getränk (Glas oder offene Flasche) von Ihrem Date an. 
Lassen Sie Ihr Getränk nicht irgendwo stehen, sondern trinken Sie es 
aus, bevor Sie beispielsweise zur Toilette oder auf die Tanzfläche 
gehen. Wenn Sie mit Freundinnen und Freunden unterwegs sind: Achten 
Sie gegenseitig auf Ihre Getränke!

Was können Sie tun, wenn Sie vergewaltigt wurden?

   -	Zunächst einmal: Egal was Sie vorher gemacht, gesagt oder 
freiwillig zu sich genommen haben - Sie tragen keine Schuld! Die 
alleinige Verantwortung für die Tat liegt beim Täter bzw. der 
Täterin.
   -	Jede nicht gewollte sexuelle Handlung ist strafbar. Waren Sie 
zum Zeitpunkt der Tat nicht einwilligungsfähig, weil Ihnen 
beispielsweise K.o.-Tropfen verabreicht wurden oder Sie unter 
Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden haben, ist ebenfalls jede 
sexuelle Handlung an Ihnen strafbar.
   -	Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Das 
können Sie in jeder Polizeidienststelle machen. Es gibt speziell 
ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte, die einfühlsam und an 
Ihre Bedürfnisse ausgerichtet das Geschehen mit Ihnen besprechen und 
die Anzeige verfassen.
   -	Wenn möglich, duschen Sie nicht, bevor Sie zur Polizei gehen. 
Die Polizei wird eine Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt 
in die Wege leiten, bei der alle Spuren gesichert werden. Das 
ermöglicht es der Polizei, die Straftat besser zu beweisen.
   -	Das Gleiche gilt für die Kleidung, die Sie zum Zeitpunkt der Tat
getragen haben: Verpacken Sie möglichst jedes Kleidungsstück 
ungewaschen in einer separaten Papiertüte und bewahren Sie diese auf.
   -	Wenn die Tat bei Ihnen zu Hause passiert ist: Lassen Sie alles 
so, wie es ist, damit die Polizei auch hier bestmöglich Spuren 
sichern kann.

Sie wissen noch nicht genau, ob Sie Anzeige erstatten möchten?

– Versuchen Sie dennoch, möglichst viele Spuren zu erhalten und alle Folgen der Tat ärztlich dokumentieren zu lassen: Das Netzwerk ProBeweis besteht aus zahlreichen Klinken sowie speziell geschulten Ärztinnen bzw. Ärzten, die alle Spuren und Verletzungen an Ihrem Körper kostenlos und gerichtsverwertbar erheben, falls Sie sich später doch für eine Anzeigeerstattung entscheiden. Die Spurensicherung erfolgt unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht – solange Sie den Sachverhalt nicht zur Anzeige bringen möchten, wird nichts von dem, was Sie den Ärztinnen und Ärzten von ProBeweis erzählt haben oder von den Spuren, die bei Ihnen gesichert wurden, an Dritte weitergegeben! Den nächstgelegenen Standort von ProBeweis finden Sie unter https://www.probeweis.de/de/partnerkliniken

Reinigen Sie die Kleidung, die Sie bei der Tat getragen haben, nicht, sondern verpacken Sie möglichst jedes Kleidungsstück einzeln in einer Papiertüte und bewahren Sie diese auf. Das Gleiche gilt für Bettwäsche, Handtücher etc., falls die Tat in Ihrer Wohnung stattgefunden hat.

   -	Schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll über den Tatablauf. 
Schreiben Sie das Datum, zu dem Sie das Gedächtnisprotokoll 
geschrieben haben, ebenfalls nieder. Notieren Sie Informationen zu 
eventuellen Zeugen. Das ist eine gute Gedächtnisstütze, falls Sie 
später Anzeige erstatten möchten.
   -	Als Opfer einer Straftat haben Sie Rechte! Welche das sind, 
können Sie unter 
https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/opferrechte/ 
einsehen.

Weitere Informationen und Beratungsangebote finden Sie auch beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/themen/beratungs_und_serviceangebote/beratungs–und-serviceangebote-104501.html

Quelle: Landeskriminalamt Niedersachsen, Pressemitteilung vom 22. September 2022

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