09:00 Uhr: BGH – Verkündungstermin „Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs“

Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt in einem Verfahren, in dem es um den gutgläubigen Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs geht. Es wird voraussichtlich zu klären sein, ob dann, wenn die Vorlage des Fahrzeugbriefs (heute: Zulassungsbescheinigung Teil II) bei dem Fahrzeugerwerb streitig ist, derjenige, der den guten Glauben in Abrede stellt, die Beweislast für die Nichtvorlage der Bescheinigung trägt, oder ob der das Fahrzeug besitzende Erwerber die Vorlage beweisen muss.

10:00 Uhr: VG Berlin – Mündliche Verhandlung „Altersentschädigung für Berliner Abgeordnete“ – VG 5 K 296/20 und VG 5 K 297/20

Zwei ehemalige Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Landes Berlin rügen die Verfassungswidrigkeit der Altersentschädigung nach dem (insoweit neugefassten) Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG) vom 9. Oktober 2019. In diesem Gesetz wurde im Zusammenhang mit der Etablierung eines „Vollzeitparlamentes“ die Entschädigung der „aktiven“ Abgeordneten (von 3.944 auf 6.250 Euro) erhöht (§ 6 Abs. 1 LAbgG). Parallel dazu wurden die Dauer der Ausschuss- und Plenarsitzungen sowie die Anzahl der Sitzungstermine erhöht.

Kern des Streits sind die Übergangsregelungen in § 39 und § 39a LAbgG. Verkürzt dargestellt gilt danach Folgendes: Für „Alt-Abgeordnete“ (wie die Klägerin und der Kläger) bleibt es bei der bisherigen Regelung, insbesondere der früheren niedrigeren Bemessungsgrundlage (3.944 Euro; § 39a Abs. 1 LAbgG). Für „Neu-Abgeordnete“ (das sind solche, die zur Zeit der Beschlussfassung des neuen Gesetzes Mitglied des Abgeordnetenhauses waren) gilt die neue Regelung, insbesondere die höhere Bemessungsgrundlage von 6.250 Euro (§ 39a Abs. 2 LAbgG).

Die Klägerin und der Kläger halten die Übergangsregelungen für verfassungswidrig, vor allem, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstießen. Sie führten dazu, dass langjährige Abgeordnete von einem Tag auf den anderen eine wesentlich höhere Altersentschädigung erhielten, wenn sie am Stichtag der Beschlussfassung des Gesetzes Mitglied des Abgeordnetenhauses gewesen seien.

11:00 Uhr: LG Bonn – Mündliche Verhandlung „BRD gegen Beraterfirma“ – 2 O 397/21

Klage der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, gegen eine Beraterfirma auf Rückzahlung von Beraterhonorar.

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