Bereits am 08. September 2022 beschlagnahmten Beamte des Hauptzollamtes Gießen bei der Kontrolle des internationalen Postverkehrs ein mit fast 15 kg Marihuana gefülltes Paket. Zollhund „Samy“ hatte den „richtigen Riecher“ und zeigte zielgenau eine Holzkiste aus Spanien an, trotz des Ablenkungsversuches durch beigelegte Lösungsmittel getränkte Tücher. Das Paket mit den Drogen war an einen Empfänger in Rheine gerichtet. Sie informierten die zuständigen Fahnder des Zollfahndungsamtes Essen, die die weiteren Ermittlungen übernahmen. Um nicht nur das Rauschgift aus dem Verkehr zu ziehen, sondern auch den Täter dingfest zu machen, stellte ein Kurier das Paket am 12. September 2022 in Rheine zu, natürlich unter Beobachtung der Essener Fahnder. Ein 34-jähriger Mann aus Rheine hatte die Sendung erwartet und nahm das Paket an. Nun griffen die Zollfahnder zu… und nahmen den 34-Jährigen fest.

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten ein bereits geöffnetes identisches Paket im Keller des Beschuldigten. Der zur Unterstützung eingesetzte Zollhund „Lütte“ vom Hauptzollamt Münster konnten in den Wohnräumen noch weitere kleine Mengen Marihuana aufspüren. Das Paket, das Marihuana, Verpackungsmaterial und diverse Datenträger wurden als Beweismittel sichergestellt.

Gegen den Beschuldigten ordnete das Amtsgericht Münster auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Münster Untersuchungshaft an.

Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Betäubungsmittel beläuft sich auf ca.142.000,-Euro.

Immer wieder führen verdächtige Postsendungen aus dem Ausland zu Ermittlungsver-fahren und damit zu Wohnungsdurchsuchungen und Festnahmen.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen, Dienstsitz Nordhorn, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster.

„Die Käufer und Verkäufer wiegen sich durch den anonymen Postversand in trügerischer Sicherheit.“, so Heike Sennewald, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Essen, „Die Straferwartung bei Entdeckung ist hoch. Drogenschmuggel, insbesondere gewerblich, ist kein Kavaliersdelikt!“

Quelle: Zollfahndungsamt Essen, Pressemitteilung vom 22. September 2022

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