Justizminister Herbert Mertin eröffnete heute mit einem Grußwort den Festakt anlässlich des 200. Geburtstags der Staatsanwaltschaft Koblenz.

Am Dienstag dieser Woche hat der Europäische Gerichtshof das Urteil zur deutschen Version der Vorratsdatenspeicherung verkündet. Sein Grußwort nahm der Minister deshalb zum Anlass, dazu Stellung zu nehmen: „Wenig überraschend hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil festgestellt, dass auch die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen Europarecht verstößt. Damit ist die Hängepartie endlich vorbei! Richten wir den Blick jetzt konstruktiv nach vorn und beachten dabei: Kennzeichen eines liberalen Rechtsstaats wie dem unsrigen sind das Gewaltmonopol des Staates, das bedeutet, es gilt nicht das Recht des Stärksten und der Staat übernimmt den Schutz der Schwächsten, und zugleich starke Bürgerrechte. Nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs muss deshalb nun eine Lösung entwickelt werden, die den Kampf z.B. gegen Kinderpornographie – die Kinder sind nun mal die schwächsten Glieder der Gesellschaft und werden bei dieser Kriminalitätsform aufs Übelste missbraucht – ermöglicht und dabei die persönlichen Daten Unbeteiligter schützt. Zugleich muss der Bund auch auf der Ebene der Europäischen Union auf eine einheitliche Regelung dringen, um wegen der häufig grenzüberschreitenden Sachverhalte sich widersprechende nationale Regelungen in diesem Bereich zu vermeiden. Insofern begegnet der Entwurf der Europäischen Kommission einer Verordnung zur geplanten Kontrolle der Kommunikation via Internet Bedenken. Ich wünsche mir, dass die Europäische Kommission die Urteile des Europäischen Gerichtshofs aufmerksam studiert.“

Anschließend lobte Mertin die hervorragende Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Koblenz: „Ohne Ihren unermüdlichen Einsatz wäre die schier unvorstellbare Anzahl von fast 70.000 Ermittlungsverfahren pro Jahr nicht zu bewältigen. Um den Sitzungsdienst im Bereich der Staatsanwaltschaft Koblenz wahrnehmen zu können, fahren die Sitzungsvertreterinnen und Sitzungsvertreter mitunter weite Strecken. Für diese und auch alle anderen Anstrengungen gebührt Ihnen meine größte Hochachtung.“

Den thematischen Schwerpunkt der Feier bildeten die Festvorträge des ehemaligen Leiters des Landesarchivs Speyer, Herrn Dr. Rummel, zum Thema „Die ersten Kriegsverbrecherprozesse gegen Angehörige der SS-Einsatzgruppen“ und des Leiters der Polizeidirektion Trier, Thomas Wimmer, zum Thema „Georg Heuser – ein Täter in der Polizei des NS-Staates: ein aktuelles Thema“.

Beide Festredner haben auch einen Beitrag für die Festschrift verfasst, die anlässlich des 200. Geburtstags der Staatsanwaltschaften Koblenz und Trier unter dem Titel „Kontrolle, Konflikt und Kooperation“ im Verlag C.H. Beck erschienen ist. „Mein Dank gilt der Universität Trier sowie den zahlreichen beteiligten Autorinnen und Autoren für ihre hochwertigen wissenschaftlichen Beiträge zu der Festschrift“, so Mertin abschließend.

Information:

Die Staatsanwaltschaft Koblenz nimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Landgerichtsbezirk Koblenz wahr. In dem Bezirk liegen 15 Amtsgerichte, bei denen insgesamt 10 Schöffengerichte eingerichtet sind.
Besondere Zuständigkeiten bestehen für Umweltstrafsachen, politische und Pressestrafsachen, Verfahren gegen Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte, Verfahren wegen berufsbezogener Verfehlungen von Rechtsanwälten, Notaren und Polizeibeamten, Sexualstrafverfahren, Verfahren wegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen und in der Familie, Verfahren gegen Ärzte und Apotheker wegen Betruges, Betäubungsmittelstrafsachen und für die Bearbeitung von Fällen Organisierter Kriminalität.
Eine Sonderstellung in der Behörde nimmt die Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen ein. Sie ist für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz und deshalb auch für die Bearbeitung aller Wirtschaftsstrafsachen aus den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Mainz und Trier zuständig. Auch in Staatsschutzsachen ist die Staatsanwaltschaft Koblenz für den gesamten Bereich des Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz zuständig.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz ist die größte Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz. Bei ihr sind derzeit ca. 235 Personen – teils in Teilzeit – beschäftigt.
Die Gründung der Staatsanwaltschaft Koblenz jährte sich bereits im Jahr 2020 zum 200. Mal.
Die Feierlichkeiten wurden aufgrund der Corona-Pandemie verschoben.

Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 23. September 2022

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