Niedersachsen will seine Gefängnisse besser vor unerlaubten Drohnenüberflügen schützen. Aus diesem Grund wird das Niedersächsische Justizministerium mobile Drohnendetektionssysteme beschaffen; die Ausschreibung über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen läuft bereits.

Justizministerin Barbara Havliza: „Die Zahl der Drohnen in Privatbesitz steigt. Wir rechnen deshalb damit, dass immer mehr Drohnen unerlaubt in den Luftraum über den Gefängnissen eindringen. Das ist eine erhebliche Gefahr für unsere Justizvollzugsanstalten. Die Drohnen-Piloten müssen gewarnt sein: Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Überflugverbote verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen.“

Welche Systeme sollen beschafft werden?

Der niedersächsische Justizvollzug hat bereits in der Vergangenheit ein mobiles Drohnendetektionssystem pilotiert. Das System erfasst die Anzahl an Drohnenflügen sowie die Flugrouten im Umfeld einer Justizvollzugseinrichtung und ermöglicht so die Einleitung notwendiger Sicherheitsabläufe. Das System stellt die aktuelle Drohnenposition auf einer Karte in Echtzeit dar. Neben der aktuellen Position werden auch Informationen zum Drohnentyp sowie die bisherige Dauer des aktuellen Alarms angezeigt. Das System kann in bestehende Alarmmanagementsysteme integriert werden und wurde bereits in mehreren Anstalten erprobt. Die gemachten Erfahrungen waren gut.

Warum sind Drohnen eine Gefahr?

Mit Hilfe von Drohnen können unbemerkt unerlaubte Gegenstände wie z.B. Drogen und Waffen in eine Justizvollzugsanstalt eingeflogen und an Gefangene übergeben werden. Dadurch wird die Sicherheit der Anstalten und die körperliche Unversehrtheit von Gefangenen und Bediensteten gefährdet.

Wo sollen die Überwachungssysteme zum Einsatz kommen?

Die insgesamt drei Systeme sollen auf Justizvollzugseinrichtungen der Sicherheitsstufe 2 installiert werden. Dabei handelt es sich um Gefängnisse mit einem hohen baulich-instrumentellen Sicherheitsstandard. Inhaftiert sind hier beispielsweise Angehörige der Organisierten Kriminalität, Gefangene mit erhöhter Ausbruchsgefahr oder Gefangene, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Die Detektionssysteme sind jedoch mobil einsetzbar, können also auch in anderen Einrichtungen eingesetzt werden. Weitere Systeme sollen in Zukunft beschafft werden.

Wie viele Vorfälle mit Drohnen sind zuletzt bekannt geworden?

Im Jahr 2021 kam es zu insgesamt 18 Vorfällen. Folgende Gegenstände wurden dabei sichergestellt: Zigaretten, drei Handys inkl. Ladekabel, ein Kopfhörer, 50 medizinische Kapseln, rund 15 Gramm Cannabis sowie eine Seite DinA4-Papier, getränkt mit neuen psychoaktiven Substanzen.

Darf der Luftraum über Justizvollzugsanstalten mit Drohnen überflogen werden?  Nein. In § 21 h Abs. 3 Nr. 3 LuftVO ist ein Flugverbot über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Justizvollzugsanstalten normiert. Die Durchsetzungsmöglichkeiten des Verbotes sind bislang jedoch begrenzt. Die Möglichkeit eines Bußgeldes bis zu 50.000 Euro ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Nr. 17d Luftverkehrs-Ordnung i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 3 Luftverkehrsgesetz.

Quelle: Niedersächsisches Justizministerium, Pressemitteilung vom 27. September 2022

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